Politik

Kein Freitesten ab 18.1. – geht Lockdown weiter?

Alle drei Oppositionsparteien stellen sich geschlossen gegen das "Freitesten" aus dem Lockdown. Ein rechtzeitiges Inkrafttreten ist somit unmöglich.

Leo Stempfl
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Bereits im Mai war ein Beharrungsbeschluss des Nationalrates notwendig
Bereits im Mai war ein Beharrungsbeschluss des Nationalrates notwendig
ROBERT JAEGER / APA / picturedesk.com

Das große Chaos um den Abänderungsantrag des Epidemiegesetzes wird offenbar zu einem gänzlichen Scheitern des Projekts "Freitesten" führen. Nachdem die FPÖ schon früh auf die Bremse stieg, kündigten nun auch SPÖ und NEOS an, dem Vorhaben nicht zuzustimmen.

"Dieses Gesetz braucht es in dieser Form nicht", sagte etwa SPÖ-Bundesparteivorsitzende Pamela Rendi-Wagner am Sonntag im Roten Foyer. Er gehe weit über vernünftige Zutrittstest hinaus und stelle einen "rechtlich bedenklichen Blanko-Scheck" dar.

Die NEOS kritisierten insbesondere die demokratiefeindlich kurze Begutachtungsfrist des Entwurfes. Zu allem Übermaß wurde in der Zeit für mögliche Stellungnahmen durch die heftige Kritik die Website des Parlaments in die Knie gezwungen. Sogar die Stadt Wien musste ihre Stellungnahme daraufhin per Aussendung veröffentlichen.

Die Macht des Bundesrates

Dabei hat die Bundesregierung doch eine Mehrheit im Nationalrat, wie kann es also sein, dass das Freitesten nicht umgesetzt werden kann? Tatsächlich kann dieses sehr wohl beschlossen werden, doch durch das geschlossene "Nein" der Oppositionsparteien ist bis zum geplanten Termin schlicht zu wenig Zeit.

Denn die Wien-Wahl brachte den NEOS nicht nur eine Regierungsbeteiligung in der Hauptstadt, sondern auch einen Sitz im Bundesrat. Dort hat die Regierungskoalition somit keine Mehrheit, es steht 31 zu 30 für die Oppositionsparteien. Gegen Gesetze kann dieser deswegen ein Veto einlegen und eine Behandlung im Bundesrat somit verhindern.

Ein darauffolgender Beharrungsbeschluss des Nationalrates kann ein Gesetz unter strengeren Anwesenheitsregeln trotzdem spruchfest machen. Allerdings erst nach einer Frist von acht Wochen, also frühestens Ende Februar.