Politik

Kanzler Kurz soll von Richter vernommen werden

Im Ermittlungsverfahren gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ist nun klar: Der Kanzler wird durch einen Richter einvernommen werden müssen.

Rene Findenig
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Bundeskanzler Sebastian Kurz: Zum ersten Mal wird gegen einen amtierenden Bundeskanzler wegen des Verdachts einer Straftat während seiner Amtszeit ermittelt.
Bundeskanzler Sebastian Kurz: Zum ersten Mal wird gegen einen amtierenden Bundeskanzler wegen des Verdachts einer Straftat während seiner Amtszeit ermittelt.
Bild: picturedesk.com

"Zum ersten Mal wird gegen einen amtierenden Bundeskanzler wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, die dieser während der laufenden Amtszeit und in der Funktion als Bundeskanzler vor einem verfassungsmäßig garantierten parlamentarischen Kontrollgremium (Ibiza-Untersuchungsausschuss) mutmaßlich begangen haben soll. Daher sind sowohl der Beschuldigte als auch die Strafsache von besonderer Bedeutung", heißt es in einer Aussendung des Justizministeriums.

Konkret geht es um eine Rechtsfrage der Oberstaatsanwaltschaft Wien an die zuständige Sektion für Einzelstrafsachen des Justizministeriums, in der geklärt werden sollte, ob im Verfahren gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz die Sonderbestimmung zur Anwendung kommt. Dazu müssen drei Voraussetzungen vorliegen: Eine besondere Bedeutung des Beschuldigten und eine besondere Bedeutung der Straftat und daher bestehendes öffentliches Interesse an der gerichtlichen Beweisaufnahme.

Vernehmung durch Richter vorgesehen

Die zuständige Sektion habe laut Ministeriumsaussendung alle drei Punkte bejaht. "Für solche Fälle sieht das Gesetz vor, dass die Vernehmung durch eine Person, die außerhalb der regulären Weisungshierarchie steht, erfolgt (Richter*in)", heißt es weiter. "Diese Rechtsansicht wird sowohl vom Weisungsrat als auch von der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft Wien geteilt. Damit ist die vollständige Prüfung des weiteren Vorgehens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bezüglich der Vernehmung des Bundeskanzlers abgeschlossen."

So geht es nun weiter: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft WkStA wird beim "Landesgericht für Strafsachen Wien einen Antrag stellen, dass der Bundeskanzler bezüglich des Verdachts der falschen Beweisaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss durch eine*n Richter*in vernommen wird (gerichtliche Beweisaufnahme)". "Ausdrücklich festgehalten wird, dass mit dieser Entscheidung keinerlei Vorbehalt des Justizministeriums gegenüber der fallführenden Staatsanwaltschaft verbunden ist", so das Ministerium. 

Darum geht es

Mitte Mai ließ Bundeskanzler Sebastian Kurz höchstselbst die Bombe platzen: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) führt den Regierungschef als Beschuldigten. Der Vorwurf: Er soll vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss drei Mal falsch ausgesagt haben. Es geht um die Bestellung von Thomas Schmid als Chef der Staatsholding ÖBAG. Er habe nie mit Schmid über dessen ÖBAG-Bewerbung gesprochen, sagte Kurz aus. Chats des Kanzlers sollen nun laut Neos-Anzeige das Gegenteil belegen.

Gegenüber "Heute" (das komplette Interview siehe oben) nimmt der Kanzler nun erstmals zu den massiven Anschuldigungen Stellung. Ob er am 24. Juni 2020 bewusst gelogen habe? "Nein, definitiv nicht. Ich habe immer versucht, die Wahrheit zu sagen und alle meine Erinnerungen mit dem Untersuchungsausschuss zu teilen. Ich muss dazusagen, dass die Themen, die hier behandelt werden, teilweise Jahre zurückliegen und nie Hauptthemen meiner Arbeit waren."