Gesundheit

Kann mich der Chef zu einem Corona-Schnelltest zwingen?

Mitte Jänner kommt es in Österreich zum zweiten Massentest. Wer nicht hingeht, muss mit Einschränkungen rechnen. Was bedeutet das für die Arbeitswelt?

Christine Scharfetter
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Wer nicht zum Test geht und deshalb bei der Arbeit ausfällt, muss mit Konsequenzen rechnen.
Wer nicht zum Test geht und deshalb bei der Arbeit ausfällt, muss mit Konsequenzen rechnen.
Getty Images/iStockphoto

Mit dem zweiten Massentest am 16. und 17. Jänner 2021 sollen sich die Österreicherinnen und Österreicher aus dem dritten harten Lockdown "freitesten" können. Wer nicht hingeht, für den gilt der "Hausarrest" bis zum 24. Jänner. Alle "Freigetesteten" müssen das Ergebnis eine Woche lang immer bei sich tragen, so Bundeskanzler Sebastian Kurz. Aber wer kontrolliert und welche Rechte hat hier der Arbeitgeber? "Heute.at" hat bei der Arbeiterkammer nachgefragt:

Derzeit steht der schriftliche Beschluss der Regierung noch aus, allerdings kann man schon jetzt davon ausgehen, dass die gleichen Regelungen gelten werden, wie bereits jetzt für das Personal von Krankenhäusern und Pflegeheimen, erklärt AK-Rechtsexpertin Silvia Hruka-Frank. Sprich, der Arbeitgeber kann auf die Vorlage des Testergebnisses bestehen. Wer sich nicht testen lässt, muss zu Hause bleiben.

Konsequenzen bis zur Kündigung

Kann der Mitarbeit aufgrund des fehlenden Tests nicht in seinem Arbeitsbereich eingesetzt werden, so kann es durchaus und berechtigt zur Streichung des Entgeltes oder gar zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommen. Ein derartiger Fall liege Hruka-Frank derzeit aber noch nicht vor.

Übrigens: Die Kosten für den Test, der während der Arbeitszeit vorgenommen werden darf, muss der Arbeitgeber tragen, "weil er zur Erbringung der Dienstleistung notwendig ist", so die Expertin.