Politik

Justiz griff bislang 675 Mal auf Vorratsdaten zu

Heute Redaktion
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Die Justiz hat bisher 675 Mal Zugriff auf die "Vorratsdaten" der Österreicherinnen und Österreicher beantragt. Allein im Vorjahr waren es nach Angaben des Justizministeriums 349 Anfragen. Mit dem ursprünglich genannten Daseinszweck der Vorratsdatenspeicherung - der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität - hatte allerdings nur ein Bruchteil der Anfragen zu tun.

Die Justiz hat bisher 675 Mal Zugriff auf die "Vorratsdaten" der Österreicherinnen und Österreicher beantragt. Allein im Vorjahr waren es nach Angaben des Justizministeriums 349 Anfragen. Mit dem - der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität - hatte allerdings nur ein Bruchteil der Anfragen zu tun.

Seit April 2012 kann die heimische Justiz die auf Vorrat gespeicherten Kommunikationsdaten nutzen. Im ersten Jahr (also bis Ende März 2013) gab es 326 diesbezügliche Anfragen, 312 Abfragen wurden tatsächlich durchgeführt. Laut einer Aufstellung des Rechtsschutzbeauftragten des Justizministeriums erfolgten die meisten Abfragen - insgesamt 106 - wegen Diebstahls (inkl. Einbruch), 63 Abfragen gab es wegen Drogendelikten und 36 wegen Stalking.

Beitrag zur Aufklärung in 71 Fällen

Nur eine einzige Abfrage gab es wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung, immerhin zehn wegen einer kriminellen Vereinigung. In immerhin 71 bereits erledigten Fällen lieferten die Vorratsdaten der Statistik zufolge einen Beitrag zur Aufklärung, darunter eine kriminelle Vereinigung. Die meisten unter Mithilfe der Vorratsdaten geklärten Fälle waren aber Diebstähle (16), Stalking (12) und Drogendelikte (12) sowie ein Mord. In 58 Fällen lieferten die Daten keinen Beitrag zur Aufklärung, in 24 waren keine Daten vorhanden.

Für das zweite Jahr (April 2013 bis März 2014) liegt noch keine genaue Aufschlüsselung vor. Unter den 349 Anfragen waren laut Justizministerium aber 16 im Zusammenhang mit der Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung bzw. mit dem Gutheißen terroristischer Straftaten. Eine genaue Aufgliederung der Fälle sollte laut Ministerium in den nächsten Wochen vorliegen.