Politik

Justiz ermittelt gegen EGS-Leiter Preiszler

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt bestätigt: Gegen den "BVT-Hausdurchsucher" Wolfgang Preiszler wird wegen Verhetzung ermittelt.

Heute Redaktion
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FPÖ-Innenminister Herbert Kickl (l.) mit dem Leiter der Wiener Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS), Wolfgang Preiszier, gegen den jetzt wegen Verhetzung ermittelt wird.
FPÖ-Innenminister Herbert Kickl (l.) mit dem Leiter der Wiener Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS), Wolfgang Preiszier, gegen den jetzt wegen Verhetzung ermittelt wird.
Bild: Facebook

Die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität war am 28. Februar von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) mit den umstrittenen Hausdurchsuchungen beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung beauftragt worden. Wie der Standard jetzt berichtet, laufen die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Verhetzung gegen den Leiter der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (ESG) und FPÖ-Gemeinderat, Wolfgang Preiszier, bereits seit 19. März von Amts wegen.

Ermittlungen wegen Verdacht auf "Verhetzung"

Gegenstand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist die Frage, ob gegen Preiszler ein begründeter Anfangsverdacht wegen Verhetzung vorliegt, oder eben nicht.

Zur Erinnerung: Preiszler war selbst ins Visier der öffentlichen Kritik geraten, nachdem bekannt geworden war, dass der Leiter des ESG auf Facebook Karikaturen und Inhalte rechtsextremer Postings geteilt und "geliked" haben dürfte. Die Grundlage für das momentane Verfahren lieferten laut Standard übrigens Screenshots der Onlineseite "FPÖ Fails" in der die fraglichen Postings und "Likes" ausführlich dokumentiert worden waren.

Ein weiteres Verfahren?

Neben der Anfangsprüfung wegen der Verdachts auf Verhetzung wird von der Staatsanwaltschaft Wien auch die Strafanzeige der grünen Bundesrätin Ewa Dziedzic geprüft, die diese laut Standard zuvor an die Landespolizeidirektion Wien verschickt hatte. In der Anzeige hatte die grüne Politikerin die Aufsichtsbehörden aufgefordert im vorliegenden Fall auch auf etwaige Dienstrechtsverletzungen hin zu prüfen. Die Polizei bestätigte, dass die Anzeige bereits an die zuständige Dienstaufsichtsbehörde weitergeleitet wurde und das auch diese Sachverhaltsdarstellung jetzt auf ihre strafrechtliche Relevanz hin überprüft werden soll.

(mat)