Politik

Jetzt sagt AMS-Boss: Kein Einlass ohne eines der 3 "G"

Zutritt in AMS-Geschäftsstellen gibt es nur noch getestet, geimpft oder genesen. Das stellt nun auch AMS-Vorstand Johannes Kopf in einem Text klar.

Rene Findenig
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Zutritt in AMS-Geschäftsstellen gibt es nur noch getestet, geimpft oder genesen.
Zutritt in AMS-Geschäftsstellen gibt es nur noch getestet, geimpft oder genesen.
Roland Mühlanger / picturedesk.com

Wer Termine oder Vorsprachen in einer AMS-Geschäftsstelle hat, der darf dort nur getestet, geimpft oder genesen erscheinen, ohne Wenn und Aber. Das stellt nun auch AMS-Vorstand Johannes Kopf auf Twitter klar: "Liebe Kund_innen, bitte kommen Sie ab nächster Woche unbedingt nur mehr geimpft, genesen oder getestet in unsere Geschäftsstellen. Danke." Auf die Frage "Sonst darf man nicht mehr hin oder wie meinen Sie das?" schreibt Kopf: "Korrekt."

Die Maßnahme gelte auch für Schulungsteilnehmer, so Kopf, und Betreuer müssten Kunden, die über keines der drei "G" verfügen, wieder wegschicken. "Vielfach bieten wir aber Testungen wenn wer wirklich vergessen hat am Schulungsort an", merkt der AMS-Vorstand an. Schon Anfang der Woche hatte das AMS begonnen, Kunden über die neue "3G"-Regeln zu informieren. Daraufhin war vor allem in impf- und test-kritischen Kreisen ein Streit ausgebrochen, da behauptet wurde, die Länder würden die Regelung unterschiedlich handhaben.

"Einen der unten angeführten Nachweise mitzubringen"

"Gemeinsam bleiben wir gesund!" lautete der Betreff der AMS-Nachrichten, die Betroffenen aktuell ins Haus flattert. Darin wird darauf hingewiesen, wie AMS-Termine nun ablaufen. "Um das Risiko einer Ansteckung möglichst niedrig zu halten, ersuchen wir Sie, ab Mittwoch, 19.05. bei persönlichen Terminen und spontanen Vorsprachen im AMS Wien einen der unten angeführten Nachweise mitzubringen", lautet die Nachricht an Wiener Betroffene.

Die "Nachweise" sind folgende: Entweder ein maximal 48 Stunden alter Antigentest durch geschultes Personal, ein maximal 72 Stunden alter PCR-Test, ein Impfnachweis mit Stichtag ab der ersten Impfung plus 21 Tage (gilt 3 Monate) oder ab der zweiten Impfung (gilt für ein halbes Jahr) oder ein maximal drei Monate gültiger Antikörpernachweis beziehungsweise ein Nachweis der durchgemachten Erkrankung durch einen maximal sechs Monate alten Absonderungsbescheid.

"Wird in vielen Lebensbereichen zur 'neuen Normalität' gehören"

In Kreisen von Test- und Impfverweigerern ist aufgrund der Nachricht und der geforderten Nachweise die Aufregung groß. Von Seiten des AMS Niederösterreich beruhigt man: "Mit der Einführung dieser 'Zutrittstests' für die Geschäftsstellen macht das AMS NÖ von seinem Hausrecht Gebrauch", heißt es. Dazu der AMS NÖ-Chef: "Es wird in vielen Lebensbereichen zur 'neuen Normalität' gehören, dass man eine Art von Nachweis erbringen muss, auch im AMS NÖ werden wir das so handhaben."

Auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in den AMS-Geschäftsstellen bleibt aufrecht. Zudem wurden AMS-MitarbeiterInnen mit KundInnenkontakt bereits seit längerer Zeit verpflichtet, sich regelmäßig testen zu lassen, heißt es. "Wir tragen diese Maßnahmen natürlich mit, weil es uns wichtig ist, dass wir eine sichere Anlaufstelle für unsere KundInnen in diesen schwierigen Zeiten bleiben. Dazu braucht es den Beitrag von beiden Seiten und daher mein Appell an unsere KundInnen: Kommen Sie getestet zu Ihrem AMS-Termin!", so der AMS-Chef.

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