Politik
Jetzt doch! Sonderbetreuungszeit kommt rückwirkend
Trotz Protesten wollte die Regierung an der Sonderfreistellung erst ab Oktober festhalten. Jetzt erfolgte überraschend die Kehrtwende.
Bereits nach der ersten Schulwoche in Ost-Österreich sind Probleme aufgetreten. Eltern, deren Kinder aus der Schule nach Hause in Quarantäne geschickt wurden, mussten aufgrund der ausgelaufenen Sonderbetreuungsregelung Pflegeurlaub beantragen. Jetzt reagiert die Politik doch - und zwar rückwirkend.
Bis Jahresende verlängert
Am 9. Juli lief die "Sonderbetreuungszeit" aus. Sie war eingeführt worden, um Eltern die Betreuung von Kindern in Quarantäne zu ermöglichen. Am 1. Oktober soll sie wieder aufleben, kündigte die Regierung noch am Montag an – trotz Protesten von Eltern und Arbeiterkammer. Heute folgte die Rolle rückwärts.
"Nach intensiven Gesprächen mit den Parteien konnte ein früheres Inkrafttreten mit 1. September ermöglicht werden. Durch die Möglichkeit, das Gesetz im Gesundheitsausschuss und nicht im Arbeits- und Sozialausschuss beschließen zu können, konnte zudem der parlamentarische Prozess wesentlich beschleunigt werden", lässt Arbeitsminister Martin Kocher in einer Aussendung wissen.
Heißt im Klartext: Eltern haben rückwirkend ab 1.9.2021 einen Rechtsanspruch auf weitere drei Wochen Sonderbetreuungszeit und Arbeitgeber bekommen ab diesem Tag rückwirkend die Kosten für die Freistellung voll rückerstattet.
"Denn es sind die Familien und insbesondere die Alleinerzieherinnen, die in der Corona-Pandemie besonders gefordert sind. Unser oberstes Ziel ist es, Familien in der Corona-Pandemie bestmöglich unter die Arme zu greifen", zeigt sich auch Familienministerin Susanne Raab zufrieden. Der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit sei eine der wichtigsten Maßnahmen, um Eltern und alleinerziehende Frauen in unserem Land in Zeiten von Corona zu unterstützen.