Oberösterreich

Jetzt auch in drei weiteren Bezirken Ausreisekontrollen

Ab Dienstag gibt es auch in den oö. Bezirken Perg, Steyr-Land und Vöcklabruck Ausreisekontrollen.

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In Gmunden wird seit Samstag kontrolliert.
In Gmunden wird seit Samstag kontrolliert.
WOLFGANG SPITZBART / APA / picturedesk.com

In Braunau, Freistadt, Gmunden und Grieskirchen wird schon jetzt bei der Ausreise aus den Bezirken kontrolliert. Ab Dienstag, 2. November, 0 Uhr, kommen auch die Bezirke Perg, Steyr-Land und Vöcklabruck hinzu – Ausreisende werden unabhängig von ihrem Wohnsitz und der Aufenthaltsdauer im Bezirk kontrolliert.

Als Nachweis gilt laut Bundes-Erlass ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder ein negativer Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden.

 Der Bezirk Perg liegt mit seiner gemittelten 7-Tages-Inzidenz von 520,3 über der durch den Erlass definierten Grenze von 500.

 Der Bezirk Steyr-Land liegt mit seiner gemittelten 7-Tages-Inzidenz von 521,6 über der durch den Erlass definierten Grenze von 500.

Der Bezirk Vöcklabruck liegt mit seiner gemittelten 7-Tages-Inzidenz von 545,7 über der durch den Erlass definierten Grenze von 500.

 Auch die Bezirke Braunau, Freistadt, Gmunden und Grieskirchen, für die schon bisher eine Ausreise-Testpflicht gilt, liegen nach wie vor über ihren jeweiligen Grenzen bei der gemittelten 7-Tages-Inzidenz.

In enger Abstimmung mit den Bezirksverwaltungsbehörden vor Ort, der Landespolizeidirektion und dem Österreichischen Bundesheer wird es zu punktuellen Ausreisekontrollen kommen, "um das Infektionsgeschehen in den Regionen möglichst rasch und effektiv einzudämmen und zu verhindern, dass auch in anderen Regionen die Infektionszahlen stark ansteigen", wie es vom Krisenstab des Landes OÖ heißt.

Als Nachweis gilt laut Bundes-Erlass ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder ein negativer Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden. Falls erforderlich, werden seitens des Landes zusätzliche Testkapazitäten eingerichtet.

Alle Testmöglichkeiten sind auf: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/246667.htm abrufbar.

Geimpfte und Genesene von der Testpflicht ausgenommen

Von der Testverpflichtung ausgenommen sind alle, die bereits vollimmunisiert sind, sowie genesene Personen mit zumindest einer Covid-19-Teilimpfung.

Darüber hinaus sind Genesene innerhalb von 180 Tagen nach überstandener Infektion mit SARS-CoV-2 von der Testverpflichtung ausgenommen, sofern sie einen entsprechenden Genesungsnachweis oder ein ärztliches Attest über die molekularbiologisch bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 vorlegen können.

Ausgenommen sind ebenfalls Einsatzkräfte im Einsatz.

Weiters gilt die Ausreise-Testverpflichtung unter anderem nicht:

 für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr

 zur Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens und zur Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen

 zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen sowie Fahrten im Rahmen des Strafvollzugs

 Für Kinder und Schüler, die Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht besuchen

 Für Personen, die Kinder zu und von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schüler zu und von Schulen transportieren, ausschließlich zum Zweck dieses Transports

Impfangebote

Für die Corona-Schutzimpfung stehen in den Bezirken zahlreiche Möglichkeiten bereit: Neben den Hausärzten sind das die Impfstraßen des Landes OÖ, die Pop-Up-Impfstellen zum anmeldefreien Impfen, sowie die niedergelassenen Ärzte, die auch ordinationsfremden Patienten einen niederschwelligen Zugang zu Impfungen anbieten.

Informationen und Kontakte zu den Impfungen im niedergelassenen Bereich: www.aekooe.at/patienten/covid-19-impfordinationen

Alle aktuellen Impfangebote finden sich auf www.ooe-impft.at