Mitte November hat ein Wildhüter bei einem Einsatz zur Wolfsregulation fälschlicherweise zwei Jungluchse und einen erwachsenen Luchs getötet. Zum Zeitpunkt des Vorfalls war der Wildhüter, der seinen Aufsichtskreis außerhalb des Abschussperimeters hat, im Auftrag des Amts für Jagd und Fischerei (AJF) auf einem Einsatz zur Wolfsregulation in der Surselva, im Kanton Graubünden unterwegs.
In der Schweiz sind im Gegensatz zu Österreich (6 Rudel) zumindest 40 Wolfsrudel nachgewiesen worden.
Er suchte nach den verbleibenden drei von acht Wolfswelpen des Vorabrudels, welche Anfang September zum Abschuss freigegeben worden waren. Wildhüter, die nachts auf der Jagd sind, nutzen neueste Technik an Nachtsichtgeräten und andere Ausrüstung, um Tiere zu lokalisieren und anzusprechen, erklärt Adrian Arquint, Leiter des Amts für Jagd und Fischerei.
„Obwohl die Regulation bei Dunkelheit schwieriger ist, können unsere Wildhüter Luchse von Wölfen grundsätzlich auch nachts unterscheiden“Adrian Arquint
Alle Wildhüter seien geschult, um Nachtsichtgeräte korrekt einzusetzen und haben auch Erfahrung im Umgang damit. "Wie es zu diesem groben Fehler gekommen ist, muss nun im Detail aufgearbeitet werden. Wir gehen aber von einem Einzelfall aus", so Arquint weiter.
Der Jäger meldete den Vorfall unmittelbar nach Auffinden der fälschlicherweise erlegten Luchse seinem Vorgesetzten. Bei den erlegten Tieren handelte es sich um zwei diesjährige Jungluchse und einen ausgewachsenen, männlichen Luchs.
"Der Wildhüter war überzeugt, Wölfe vor sich zu haben. Als er jedoch realisierte, was er tatsächlich erlegt hatte, war er tief schockiert", so Adrian.
Der Wildhüter erstattete Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden. Die Umstände, die zu diesen Fehlabschüssen geführt haben, werden im Rahmen der strafrechtlichen Untersuchung aufgearbeitet. Über allfällige strafrechtliche Konsequenzen wird die Staatsanwaltschaft entscheiden.
Das Amt sei sich bewusst, dass so etwas nicht vorkommen dürfe. Das AJF hat den Wildhüter per sofort bis zur vollständigen Klärung des Vorfalls von der Wolfsregulation ausgeschlossen.
Der Eurasische Luchs ist auch in der Schweiz bundesrechtlich geschützt und gilt als Art von sehr hoher nationaler Priorität, heißt es weiter in der Mitteilung des Kantons Graubünden. Im Kanton Graubünden konnten im Sommer 2024 mindestens sieben Luchsreproduktionen bestätigt werden, einzelne Ausfälle können die Struktur des Bestands aber beeinträchtigen.
Deshalb prüft der Kanton nun mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), ob der entstandene Schaden an der Population durch eine einmalige Einbringung einer vergleichbaren Anzahl Luchse aus einer fremden Population kompensiert werden soll.