Politik
Spendenaufruf für Klage gegen Kopftuch-Verbot
Die Islamische Glaubensgemeinschaft will das Kopftuchverbot und die Religionsbezeichnung in Zeugnissen vor den Verfassungsgerichtshof bringen.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft Österreichs (IGGÖ) will gleich zwei Verfassungsklagen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen. Das verkündete der Präsident der Glaubensgemeinschaft Ümit Vural in einem Video-Statement.
Zum einen stört sich die IGGÖ am Kopftuchverbot an Volksschulen, zum anderen an der Bezeichnung des Religionsbekenntnisses in Zeugnissen, das kürzlich von "Islam" auf "IGGÖ" abgeändert wurde.
Dass es in der Causa "Kopftuchverbot" zur Verfassungsklage kommen würde, kündigte Vural bereits vergangenes Monat an, als das entsprechende Gesetz im Nationalrat beschlossen wurde. Damals sprach Vural von einem "schwarzen Tag".
Crowdfunding soll (Teile der) Kosten abdecken
Um die Kosten, oder wenigstens Teile davon, für die Klagen aufbringen zu können, wendet sich Vural an die "muslimische Zivilgesellschaft". Er bittet um Spenden, um die erwarteten Kosten von ungefähr 30.000 Euro pro Klage abdecken zu können. Mit der Einbringung der Klagen ist nicht vor Herbst zu rechnen.
Erst vor einer Woche wandte sich der Präsident der Glaubensgemeinschaft in einem offenen Brief an Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Darin ersucht er das Staatsoberhaupt darum, das aus seiner Sicht diskriminierende Kopftuchverbot nicht zu unterzeichnen.
(mr)