Neue Anhörung geplant
Inzest-Vater Fritzl (88) muss erneut vor Gericht
Nun liegt eine Entscheidung in der Causa um Inzesttäter Fritzl vor, der in den Normalvollzug verlegt werden soll. Das OLG will eine neue Anhörung.
Justiz-Paukenschlag! Die Staatsanwaltschaft hatte eine Beschwerde gegen den Beschluss zur Verlegung von Josef Fritzl (88) in den Normalvollzug vom 25. Jänner eingelegt, nun liegt eine Entscheidung des OLG Wien vor: Urteil aufgehoben, Fritzls Weg in die Freiheit wird vertagt.
Der 88-Jährige bleibt vorerst hinter Gittern und muss Ende April erneut vor Gericht! Denn die übergeordnete Instanz trug dem Gericht in Krems (NÖ) nun eine Verfahrensergänzung auf. Damals hatte ein Dreirichterinnen-Senat am Landesgericht Krems entschieden, dass Fritzl vom Maßnahmenvollzug in ein reguläres Gefängnis verlegt werden soll.
Doch das OLG Wien will eine neue Anhörung von Fritzl und neue Befunde. Es gehe um die Frage der Gefährlichkeit und um den Status der Demenzerkrankung des inhaftierten Inzest-Täters. Von Astrid Wagner, der Verteidigerin von Fritzl, werden medizinische Unterlagen gefordert. Die Anwältin müsse diese nun nachreichen.
„Das vorhandene Gutachten ist eindeutig“
Neue aktuelle Befunde, wie etwa Untersuchungen des Gehirns, seien notwendig. "Das vorhandene Gutachten der renommierten Psychiaterin Dr. Kastner ist eindeutig", entgegnet Astrid Wagner und bezeichnet die Vorgehensweise gegenüber "Heute" als "befremdlich und nicht nachvollziehbar".
Bereits Ende April soll ihr Mandant Fritzl zur neuerlichen Anhörung nach Krems, dann soll eine Entscheidung fallen. Sollte die Staatsanwaltschaft allerdings wieder Beschwerde einlegen, würde der Akt wieder zum Oberlandesgericht Wien gehen.
Video: Hier wird Fritzl aus dem Gericht gefahren
Fritzls entsetzliche Verbrechen gingen vor 15 Jahren um die Welt: Der "Horrovater" von Amstetten (NÖ) hatte seine eigene Tochter 24 Jahre lang in einem Keller unter seinem Haus eingesperrt und ihr Grausames angetan, mit ihr sieben Kinder gezeugt. Fritzl war 2009 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und in eine Anstalt eingewiesen worden – die strengste Strafe, die es in Österreich gibt.