Coronavirus

Infizierte dürfen in Büro & Disco, nur das ist verboten

"Heute" deckt die geheime Corona-Verordnung der Regierung auf! Die Quarantäne wird abgeschafft, Infizierte dürfen nun wieder (fast) überall hin.

Roman Palman
Mund-Nasen-Schutz reicht nicht: Für Infizierte soll FFP2-Pflicht auch im Freien gelten, solange andere Menschen in der Nähe sind.
Mund-Nasen-Schutz reicht nicht: Für Infizierte soll FFP2-Pflicht auch im Freien gelten, solange andere Menschen in der Nähe sind.
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Hinter verschlossenen Türen werkeln ÖVP und Grüne offenbar an neuen Corona-Regeln für ganz Österreich. Wie "Heute" erfuhr, soll die neue Verordnung – eine Entwurfsfassung vom 18. Juli liegt der Redaktion vor – bereits in anderthalb Wochen, am 1. August, in Kraft treten.

Neben dem Inhalt sorgt auch noch ein weiterer Aspekt für besonderen Zündstoff! Nicht alle der mächtigen Landeshauptleute wurden in diese Pläne der Regierung eingeweiht.

Während es offenbar laufend Abstimmungen mit ÖVP-Ländern gibt, scheinen Nehammer und Co. den Entwurf gegenüber den SPÖ-geführten Bundesländern Wien, Kärnten, Burgenland bis zur letzten Sekunde geheim halten zu wollen.

Quarantäne wird abgeschafft

Was hinter dem politischen Hickhack steckt, kann nur gemutmaßt werden, die Verordnung jedenfalls konzentriert sich auf eine Neuregelung der Quarantänebestimmungen und gewährt Personen, die nachweislich mit dem Coronavirus infiziert sind, riesige Freiräume.

Stattdessen "Verkehrsbeschränkungen"

Sämtliche laufenden Absonderungsbescheide sollen mit dem Inkrafttreten der Verordnung aufgehoben werden, Infizierten – korrekterweise "Personen, für die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegt" – werden dafür für maximal zehn Tage nach positiver Probenentnahme Verkehrsbeschränkungen auferlegt. Dazu gehören Masken-Pflicht und Betretungsverbote. Die angedachten Regelungen im Detail:

Maskenpflicht

Außerhalb des privaten Wohnbereichs gilt für Positiv-Getestete eine durchgehende Maskenpflicht in

➤ geschlossenen Räumen, in denen Kontakt zu anderen Menschen möglich ist,
➤ im Freien, sofern kein 2-Meter-Mindestabstand eingehalten werden kann,
➤ in öffentlichen Verkehrsmitteln,
➤ in privaten Wohnbereichen bei Zusammenkünften und
➤ in privaten Verkehrsmitteln (also auch dem eigenen Auto), wenn eine andere Person anwesend ist.

"Dabei ist die Maske korrekt (insbesondere vollständige Bedeckung von Mund und Nase, regelmäßiges Wechseln der Maske) zu tragen", heißt es in dem Verordnungsentwurf.

Kanzler Nehammer und Gesundheitsminister Rauch planen neue Corona-Regeln. <a target="_blank" data-li-document-ref="100218671" href="https://www.heute.at/s/enthuellt-regierung-plant-geheime-neue-corona-regeln-100218671">MEHR DAZU HIER &gt;</a>
Kanzler Nehammer und Gesundheitsminister Rauch planen neue Corona-Regeln. MEHR DAZU HIER >
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Betretungsverbote

Das Betreten folgender Einrichtungen ist untersagt:

➤ Alten- und Pflegeheime,
➤ stationäre Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe,
➤ Krankenanstalten
➤ Kuranstalten (außer man wird erst auf Kur positiv getestet),
➤ Einrichtungen im Behindertenbereich und in der Altenbetreuung,
➤ Kindergärten, Kinderkrippen, Krabbelstuben,
➤ Primarschulen, 
➤ sonstige Betreuungseinrichtungen für Kinder unter elf Jahren, einschließlich solcher von Tagesmüttern

Ausgenommen sind nur Mitarbeiter, Bewohner, Patienten. Besuche sind nur noch in Palliativ-Abteilungen, bei kritischen Lebensereignissen, in Begleitung Minderjähriger oder als werdender Vater bei Entbindungen erlaubt.

Abgesehen von den aufgezählten Orten, dürfen Infizierte mit Maske nun wieder überall hin – das inkludiert auch Kino, Restaurant oder Disco.

Infizierte sollen arbeiten

Der große Dreh- und Angelpunkt ist jedenfalls, dass Infizierte mit diesen Auflagen wieder am Arbeitsplatz ihrem Tagewerk nachgehen dürfen, solange sie eben eine FFP2-Maske tragen. Damit will die Regierung das Problem der teils massiven Personalausfälle lösen.

"Das gelindere Mittel der Verkehrsbeschränkung soll auch der – bei der vorherrschenden Virusvariante besonderen – Problematik der Personalausfälle entgegenwirken. Damit soll sichergestellt werden, dass die kritische Infrastruktur (insbesondere in vulnerablen Bereichen) – unter strengen Schutzvorkehrungen – aufrecht bleibt und es insbesondere in den Gesundheitseinrichtungen nicht zu einer Überlastung aufgrund flächendeckender Personalausfälle kommt", heißt es in der begleitenden Begründung zur Novelle.

Dabei will man etwa in Altenheimen Infizierte und Gesunde räumlich trennen. Dies dürfe aber "nicht zu einer Quarantäne-ähnlichen Isolation führen". Auch im Job sollen organisatorische oder räumliche Maßnahmen eingeführt werden, "Corona-Teams" etwa: So sollen Corona-Infizierte in eigene Teams eingeteilt werden und miteinander arbeiten. Sind nur positiv Getestete in einem Raum, darf auch die Maske wieder fallen.

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