Wien

"Ich war nicht gewollt!" Teichtmeister sagt alles

Florian Teichtmeister wurde zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt – vor Gericht legte er ein umfassendes Geständnis ab. So rechtfertigte er sich.

André Wilding
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    Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister musste sich am Dienstag wegen Besitzes und Herstellung von insgesamt 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen am Wiener Landesgericht verantworten.
    Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister musste sich am Dienstag wegen Besitzes und Herstellung von insgesamt 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen am Wiener Landesgericht verantworten.
    Denise Auer

    Der ins Bodenlose gestürzte Ex-Burg-Star Florian Teichtmeister musste sich am Dienstag wegen Besitzes und Herstellung von zehntausenden Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen vor dem Straflandesgericht Wien verantworten. Das Urteil: zwei Jahre bedingte Haft! Der Schauspieler muss also keinen einzigen Tag ins Gefängnis, was aktuell für hitzige Diskussionen sorgt – auch in den Kommentaren auf "Heute".

    Neben einer Haftstrafe bekam der 43-Jährige auch die Unterbringung im Maßnahmenvollzug unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Florian Teichtmeister muss aber strenge Auflagen erfüllen und muss regelmäßig zur Drogen-Kontrolle. Der Wiener wird jede Woche auf Kokain-Rückstände in seinem Urin getestet, außerdem gibt es alle drei Wochen einen Cannabis-Test.

    "Es hat sich die Hoffnung auf ein gerechtes Urteil erfüllt", erklärte sein Anwalt Rudolf Mayer unmittelbar nach der Urteilsverkündung. "Mein Mandant wollte sich vor Gericht alles von der Seele reden und natürlich wurde das auch honoriert." Teichmeister sei laut seinem Verteidiger erleichtert und sehe eine "neue Chance für sein Leben". "Mein Mandant darf jetzt drei Jahre lang nichts machen, sonst muss er diese zwei Jahre im Gefängnis absitzen", so Mayer.

    Bereits vor Gericht hatte Teichtmeister ein umfassendes Geständnis abgelegt – ein Geständnis, bei dem es im Großen Schwurgerichtsaal mucksmäuschenstill war. Der Schock war den anwesenden Personen dabei ins Gesicht geschrieben, die Aussagen bzw. Aufnahmen des Schauspielers nichts für schwache Nerven. Ein kurzer Auszug: "Ich schlage dich bewusstlos und zu Brei, kniet vor eurem Gebieter". Weitere Grausigkeiten werden an dieser Stelle nicht wiedergegeben.

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      Teichtmeister mit seinem prominenten Anwalt Rudolf Mayer
      Teichtmeister mit seinem prominenten Anwalt Rudolf Mayer
      ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com

      "Ich bereue ehrlich"

      Der Schauspieler gab zu, diese Texte seien "schrecklich", es handle sich um "verdichtete Grauslichkeiten". In seinem Schlusswort meinte er: "Es ist für mich sehr erschreckend zu hören, was ich geschrieben und gemacht habe. Ich bereue ehrlich und zutiefst, was ich getan habe. Ich entschuldige mich bei allen Menschen, die sich von mir verletzt fühlen, die verletzt sind und die sich verraten fühlen."

      "Ich bin Anfang der 2000-er-Jahre in eine ausgeprägte Pornografiesucht gekommen, die sich in einem langen Konsumverhalten geäußert hat", erklärte Teichtmeister vor Gericht. Seit dem Jahr 2008 sei das Problem – also das Beschaffen des verbotenen Materials – "virulent geworden und vollkommen eskaliert." Er habe zwar auch immer wieder "Phasen der Helle und der Selbsterkenntnis, dass das falsch ist" gehabt, diese aber "weggedrückt".

      "Beruflich nicht gefragt"

      Mit dem Beschaffene vom verbotenem Material im Darknet habe er aber gewusst, dass er damit "meine Karriere gefährde". Vor allem in den Jahren 2020 und 2021 – also während der Corona-Pandemie – habe er besonders viele Dateien von Kinderpornografie abgespeichert, da er "beruflich nicht gefragt" gewesen sei. "Ich war in dieser Zeit nicht gebraucht und gewollt", erklärte Teichtmeister vor Gericht.

      Drei Gramm Kokain pro Tage habe er in dieser Zeit zu sich genommen – und zwar monatelang. "Ich war nie nüchtern", so der Schauspieler. Als Richter Stefan Apostol von Florian Teichtmeister wissen wollte, wo er sich in fünf Jahren sehe, antwortete der 43-Jährige: "In einer verfestigten Therapie und in einem aufrechten Arbeitsverhältnis." Noch vor Gericht verwies er darauf, dass er bereits eine Zusage für einen Job habe.

      Neigung "nicht wegbehandelbar"

      Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Adelheid Kastner hat das Urteil im Teichtmeister-Prozess "nicht überrascht". "Das Urteil bewegt sich in der geltenden Rechtslage und wird von Juristen als eher streng angesehen. Wenn man für solche Delikte strengere Strafen als Gesellschaft möchte, dann muss man die Rechtslage ändern." Teichtmeister sei ja auch nicht in U-Haft genommen worden", so Kastner am Mittwoch im Ö1-Journal.

      Und weiter: "Also wenn man von einer so hohen Wiederholungsgefahr unmittelbar ausgegangen wäre, wäre vermutlich die U-Haft verhängt worden. Insofern hat mich diese bedingte Strafe und die Einweisung nicht überrascht." Doch wie wird mit Florian Teichtmeister jetzt eigentlich weiter umgegangen? "Es ist eine deviante sexuelle Orientierung, die zur Person gehört und nicht wegbehandelt werden kann. Das ist so", stellt die Expertin klar.

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        Screenshot Facebook/Markus Reperich; Google Street View
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