Politik
Gudenus gewinnt Klage gegen Ibiza-Anwalt
Der Anwalt M. darf das Ibiza-Video nicht weiterverbreiten. Das hat ein Gericht auf Ansinnen von Johann Gudenus entschieden.
M., jener Anwalt, der den Kontakt zwischen dem nunmehrigen Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus und der vermeintlichen russischen Oligarchennichte aus dem Ibiza-Video hergestellt haben soll, muss eine Niederlage vor Gericht einstecken.
Wie der Blog "eu-infothek" berichtet, erwirkte Gudenus vor einem Wiener Zivilgericht eine einstweilige Verfügung gegen M. Dieser darf bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens keine Aufnahmen von Gudenus anfertigen oder diese weiterverbreiten, dazu gehört auch das Ibiza-Video aus dem Jahr 2017.
Hätte Gudenus warnen müssen
Anwälte müssen nach der Rechtsanwaltsordnung im Hinblick auf die Gefahr der Geldwäsche oder Terrorfinanzierung alle Geschäfte besonders sorgfältig prüfen, heißt es in der Begründung.
Und: "Er [M., Anm.] hätte also die Identität der Schauspielerin ordnungsgemäß prüfen müssen und dann wäre ihm aufgefallen, dass die behauptete Identität nicht stimmt. Das hätte er aufgrund seiner Pflichten dem Kläger [Gudenus, Anm.] mitteilen müssen."
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