FPÖ deckt auf
Grüner Minister gibt 11 Seiten lange Gender-Fibel aus
Geschlechtergerechte Sprache ist in der Regierung in aller Munde. Gesundheitsminister Johannes Rauch regelt diese sogar mittels eigenem Leitfaden.
Die FPÖ und das Gendern werden in diesem Leben keine Freunde mehr. In einer Anfrage wollte die blaue Verfassungssprecherin Susanne Fürst vom grünen Gesundheitsminister Johannes Rauch wissen, wie er in seinem Ressort die "geschlechtergerechte Schreibung" handhabt. Die Antwort fiel ausführlich aus:
Verpflichtender Leitfaden für die Mitarbeiter
Unter dem Titel "Gendergerechter Sprachgebrauch im BMSGPK" wird den Mitarbeitern auf insgesamt elf Seiten erläutert, wie sie in der offiziellen Kommunikation verpflichtend gendern müssen. So heißt es darin etwa: "Alle Texte des Ressorts – von Publikationen über Schreiben (z. B. ELAK Ausgänge) bis hin zu Beiträgen auf Websites, im Intranet bzw. in Sozialen Medien – werden gendergerecht verfasst. Dies gilt sowohl für die offizielle sowie für die inoffizielle, individuelle Kommunikation." Bei letzterer handle es sich aber um eine "Empfehlung". Für mündliche Kommunikationen gibt es überhaupt keine Regelungen.
Gender-Doppelpunkt bevorzugt
In der offiziellen Kommunikation sei ausschließlich der Doppelpunkt im Wortinneren (z. B. Politiker:in) als korrekte Schreibweise anzuwenden. Ausnahme: Ist das Wort nach Weglassen der Gender-Erweiterung hinter dem Doppelpunkt grammatikalisch nicht mehr korrekt ist (z. B. "Ärzt:in) solle auf die Verwendung der vollständigen Form, also "die Ärztin und der Arzt", zurückzugreifen. Um das zu überprüfen, sei eine sogenannte "Weglassprobe" durchzuführen.
"Genderneutrale substantivierte Formen" sind ebenfalls erlaubt. Dazu sind als Beispiele etwa "die Leitenden, die Leitung" statt "Leiter:innen" sowie "die Teilnehmenden" statt "Teilnehmer:innen" angeführt. "Genderneutrale Pluralformen" wie zum Beispiel "die Beschäftigten" statt "Beschäftigte:r" fallen unter diese Regelung.
"-kraft" ist verpönt
Auch wenn Zusammensetzungen mit "-kraft" wie etwa "Hilfskraft" oder "Arbeitskraft" genderneutral seien, sollten sie trotzdem wenn möglich vermieden werden, rät der Leitfaden. Die Begründung: Aufgrund der sprachlichen "Ent-Personifizierung" könnten sie als diskriminierend empfunden werden.
Ein Kapitel widmet sich auch den "genderneutralen Umschreibungen" und "Satzumstellungen". Hier werden Beispiele wie "bei Mobilitätseinschränkungen" statt "die Behinderten" oder "es ist zu veranlassen" angeführt – verbunden mit der Aufforderung: "Kreative Lösungen sind gefragt. Neuformulierungen sorgen nicht nur für mehr Abwechslung in einem Text, sondern setzen häufig auch neue Akzente – z. B. "Fachleute der Ergonomie" (staat "Ergonom:in).
Auch Titel betroffen
Gegendert werden muss natürlich auch bei akademischen Titeln, Amtstiteln oder Funktionsbezeichnungen. Bei der Abkürzung der weiblichen Form werden die Endungen, also etwa das "in" bei Doktorin hochgestellt. Auch auf nicht-binäre Personen hat das Ministerium dabei nicht vergessen: Bei deren Titeln könne auf deren Wunsch auch ein hochgestelltes "x" verwendet werden. Arbeitserleichterung für die Ministeriumsbeamten: "Die Hochstellung der Endung kann mit Hilfe der Tastenkombination [Strg] und [+] erfolgen.
Weitere Formen gendergerechter Schreibweisen seien entweder nicht barrierefrei oder würden nicht alle Geschlechter miteinbeziehen. So umfasse das Binnen-I nur Männer und Frauen, ebenso wie die vollständige Paarform". Daher sollten diese Schreibweisen nur auch informelle Texte beschränkt werden. Bei der Verwendung des Schrägstrichs (z. B. die Bürger/innen) sollte es "aus Gründen der Lesbarkeit" maximal ein Schrägstrich pro Wort sein. Falsch sei etwa die Formulierung "des/der Arbeitnehme/r/s/in".
"Unterstützt Gleichstellung der Geschlechter"
Minister Rauch sieht die Richtlinien als notwendig an. "Geschlechtergerechte Formulierungen unterstützen im Sinne des Gender Mainstreamings die Gleichstellung der Geschlechter. Diesem Ansinnen, den Bürger:innen mit dem höchsten Maße an Respekt zu begegnen, wird damit im BMSGPK Rechnung getragen", schreibt er in der Anfragebeantwortung. Nachsatz: "Daher sind keine Änderungen des Leitfadens geplant."