Politik
Glawischnig: Verbal-Attacken regen weiter auf
Die verbalen Angriffe auf Ex-Grünen-Chefin Eva Glawischnig werden auf Wunsch des Justizministeriums noch einmal geprüft.
Das Justizministerium lehnt zwar ebenso wie Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen gegen Hasspostings im Internet ab, das Ressort von ÖVP-Vizekanzler Wolfgang Brandstetter will aber eine Klarstellungen durch den Obersten Gerichtshof (OGH) erreichen.
Asylwerber vor aggressiver Beleidigung geschützt
Im "Ö1-Morgenjournal" sagte Sektionschef Christian Pilnacek, dass es bei dem erst seit 2016 geltenden Gesetz gegen Hasspostings noch Interpretations- und Anwendungsschwierigkeiten gebe. So habe etwa Unsicherheit in der Judikatur bestanden, ob die Gruppe der Asylwerber von diesem Verhetzungstatbestand geschützt ist.
Das sei mit Nichtigkeitsbeschwerde an den OGH herangetragen worden, und das Höchstgericht habe die Klarstellung getroffen, dass Asylwerber eine geschützte Gruppe sind. Das heißt, wenn jemand Asylwerber aggressiv beleidigt und angreift, dann fällt das unter dieses Gesetz.
Neue Ermittlungen werden geprüft
"Ähnliches wollen wir auch im Bereich der sexualisierten Gewalt erreichen", kündigte der Sektionschef an. In diesem Zusammenhang teilte Pilnacek auch mit, dass der Fall der früheren grünen Bundessprecherin Eva Glawischnig, wo die Staatsanwaltschaft Linz eine Anzeige trotz wüster Beschimpfungen zurückgelegt hat, einer jener Fälle sei, "den wir uns jetzt noch einmal ansehen".
Es werde geprüft, "ob wir hier nicht doch Ermittlungen in Auftrag geben. Und wir haben noch andere Fälle von anderen Postings, die in ähnlicher Richtung oder noch abscheulicher sind", sagte der Sektionschef. "Und wir wollen hier einmal eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur Klarstellung der Anwendungsbreite des Tatbestands haben." (Red)