Politik

GIS-Hammer – Gebühren-Drücker müssen sich jetzt melden

Ab 2024 ersetzt die Haushaltsabgabe die GIS-Gebühr. Nun wurde ein kurioses Detail bekannt: Wer bisher keine GIS bezahlt hat, muss sich aktiv melden.  

Robert Zwickelsdorfer
Ab 2024 wird die GIS durch eine Haushaltsabgabe ersetzt.
Ab 2024 wird die GIS durch eine Haushaltsabgabe ersetzt.
Ferrigato Roland / VGN Medien Holding / picturedesk.com

Die gute Nachricht zuerst: Der ORF-Beitrag sinkt ab 1. Jänner von 22,45 Euro auf 15,30 Euro pro Monat. Eine der schlechten für jene, die sich ab diesem Tag neu anmelden: Diese Summe ist dann einmal pro Jahr vorab (!) mit Zahlschein zu bezahlen. Wer per Einzugsermächtigung zahlt, kann den Betrag auf zwei oder sechs Mal aufteilen.

Wer sich jetzt melden muss

Zuständig für die Einhebung der Haushaltsabgabe (plus allfällige Landesabgaben) ist die "ORF-Beitrags Service GmbH". Und die überraschte am Montag mit einer Aussendung: "Wer bislang an seiner Hauptwohnsitz-Adresse die GIS nicht angemeldet hat, muss sich ab sofort bei der GIS registrieren, am besten direkt unter: gis.at/registrieren", hieß es darin. Und weiter: Dann könne man auch eine Befreiung beantragen, wenn man die entsprechenden Voraussetzungen erfülle. GIS-Geschäftsführer Alexander Hirschbeck präzisiert gegenüber "Heute" , dass die Frist für die Registrierung nur bis zum 30. November 2023 läuft.

All jene, die bereits bei der GIS gemeldet sind, brauchen dagegen nichts zu tun: "Sie werden automatisch als beitragszahlende Person in das neue System übernommen." Auch bestehende Befreiungen bleiben aufrecht.

Weiters neu: Für ausschließliche Nebenwohnsitz-Adressen muss kein ORF-Beitrag mehr bezahlt werden. Und pro Hauptwohnsitz-Adresse ist nur eine Meldung notwendig. Im Herbst will die GIS dann mit einer Kampagne über die Umstellung informieren.

Wie sehr freundelt’s im ORF?

Unter großem öffentlichen Interesse hat der Verfassungsgerichtshof über die politische Unabhängigkeit des ORF beraten. Die Höchstrichter stellten den Vertretern der Regierung dabei durchaus kritische Fragen. Im Fokus: die politischen "Freundeskreise", zu denen sich die Stiftungsräte zusammentun. Wie es sein könne, dass deren Leiter Ergebnisse von Abstimmungen bereits vorab kommentieren können, wollte etwa Höchstrichter Lienbacher wissen. Für Florian Philapitsch, der für das Burgenland den Verfassungsgerichtshof angerufen hatte, ist alleine die Existenz der "Freundeskreise“ Beleg für viel zu großen Polit-Einfluss.

Rund zwei Stunden wurde verhandelt. Wann und wie das Urteil ergeht, ist offen.

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