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Gibt es in Hessen wirklich noch die Todesstrafe?
Im Oktober entscheidet Hessen über eine Änderung der Landesverfassung, die immer noch eine Todesstrafe vorsieht. Kann das sein?
Ende Oktober, konkret am 28., geht in Hessen die Landtagswahl über die Bühne. Gleichzeitig steht aber auch eine Verfassungsänderung an, denn die 1946 beschlossene Verfassung hat sich seither kaum verändert. Eine Expertenkommission legte insgesamt 15 Vorschläge vor, die vor allem Änderungen bei Gleichberechtigung, Kinderrechten und Europa-Bekenntnis betreffen.
Auch Artikel 21 soll geändert werden, er betrifft die Todesstrafe. Dabei heißt es: "Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden". Hessen hat also tatsächlich noch die Todesstrafe, angewandt wird sie allerdings nicht mehr und soll nun auch aus der Verfassung gestrichen werden. Hessen ist das letzte Bundesland, das die Todesstrafe noch in der Verfassung hat.
Vor Hessen hat Bayern als letztes Bundesland die Todesstrafe 1998 gestrichen. Die letzte Hinrichtung fand in der Bundesrepublik Deutschland 1951 trotz gewaltigen Protesten statt. Nach einem Urteil von US-Militärs wurden sieben Kriegsverbrecher gehängt. In der DDR wurde noch 1981 eine Todesstrafe vollzogen. Am 28. Oktober werden nun die Hessener Bürger über alle 15 Änderungen auf ihrem Stimmzettel mit "Ja" oder "Nein" votieren können und dabei die Todesstrafe in ganz Deutschland streichen.
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(rfi)