Umstrittenes EU-Gesetz

Gewessler-Streit – Warum ÖVP geplante Klage sein lässt

Gegen das von der Grünen Gewessler mitbeschlossene EU-Renaturierungsgesetz wollte die ÖVP Nichtigkeitsklage einbringen. Das wurde jetzt abgeblasen.

Angela Sellner
Gewessler-Streit – Warum ÖVP geplante Klage sein lässt
ÖVP-Verfassungsministerin Edtstadler (r.) wollte nach der Zustimmung der grünen Umweltministerin Gewessler bei der EU gegen das Gesetz klagen – lässt es aber jetzt doch bleiben.
Helmut Graf, iStock/Montage "Heute"

Dass die grüne Klimaministerin Leonore Gewessler im Juni entgegen der ÖVP-Linie für das EU-Renaturierungsgesetz stimmte, hatte endgültig für eisige Stimmung in der türkis-grünen Regierungskoalition gesorgt.

Die ÖVP zeigte Gewessler wegen Amtsmissbrauchs an, scheiterte damit aber – die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sah keinen Anfangsverdacht.

Unabhängig davon hatte ÖVP-Verfassungsministerin Karoline Edtstadler angekündigt, beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Nichtigkeitsklage gegen das EU-Renaturierungsgesetz einzubringen.

Klagsfrist läuft ab

Die Frist für eine solche Klage läuft jetzt ab (per 22. Oktober) – Edtstadler verzichtet nun aber doch darauf. "Österreich wird keine Nichtigkeitsklage gegen das EU-Renaturierungsgesetz einbringen", so die Ministerin in einer Stellungnahme gegenüber "Heute".

Die Antwort auf den Gesetzesbruch der Klimaschutzministerin Gewessler darf kein weiterer Gesetzesbruch sein
Karoline Edtstadler
Verfassungsministerin (ÖVP)

Um die Klage einzubringen, wäre ein diesbezügliches Einvernehmen mit den Grünen notwendig. Das gibt es natürlich nicht. "Die Antwort auf den Gesetzesbruch der Klimaschutzministerin Gewessler darf kein weiterer Gesetzesbruch sein", stellt Edtstadler klar.

"Die Verfassung und unsere Gesetze sind das höchste Gut in einem Rechtsstaat", betont Edstadler. Als Verfassungsministerin sei es für sie "keine Option, mich über die Vorgaben des Bundesministeriengesetzes und die Staatspraxis hinwegzusetzen", spart sie nicht mit einer neuerlichen Spitze gegen Gewessler: "Im Gegensatz zur Klimaschutzministerin gehe ich nicht aus ideologischen Gründen von dieser Staatspraxis ab."

Überprüfung jederzeit möglich

Edtstadler macht jedoch darauf aufmerksam, dass die EU-Renaturierungsverordnung "jederzeit durch ein österreichisches Gericht im Rahmen innerstaatlicher Renaturierungsverfahren überprüft werden und insbesondere die Frage der Gültigkeit der Verordnung dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt werden" könne.

Wiederherstellung von Ökosystemen

Die EU-Renaturierungsverodnung ist ein Teil des Klimaschutzpaketes "Green Deal", mit dem die EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden soll. Ziel der konkreten Verordnung ist die Wiederherstellung von Ökosystemen – unter anderem, indem zubetonierte Flächen wieder begrünt, Wälder aufgeforstet, Flüsse wieder in ihre natürlichen Läufe gebracht werden.

Seitens der ÖVP wurde die Verordnung insofern kritisiert, als Österreich ohnehin Vorreiter bei Natur- und Klimaschutz sei, es zahlreiche Renaturierungsprojekte gebe – und man sich Entsprechendes nicht von der EU diktieren lassen müsse.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Die ÖVP hat ihre geplante Nichtigkeitsklage gegen das von der Grünen Klimaministerin Leonore Gewessler unterstützte EU-Renaturierungsgesetz abgeblasen, da ein Einvernehmen mit den Grünen nicht erzielt werden konnte
    • Verfassungsministerin Karoline Edtstadler betonte, dass die Verfassung und Gesetze das höchste Gut in einem Rechtsstaat seien und eine Klage daher nicht in Frage komme, obwohl die Verordnung jederzeit durch ein österreichisches Gericht überprüft werden könne
    sea
    Akt.