Anweisung an 21 Unternehmen
Gewessler spioniert bei ÖBB & Co. nach Geschlechtern
Mann, Frau, divers – oder Person, die sich als Frau fühlt: Staats- und stadtnahe Betriebe müssen die Geschlechter ihrer Mitarbeiter erheben.
"Women in Transport": Das ist der unspektakulär klingende Titel der Anweisung von Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne), die 21 Unternehmen im staats- und stadtnahen Bereich zuletzt ins Haus geflattert ist. Darunter Größen wie die Österreichische Post AG, die Flughafen Wien AG, die ÖBB oder auch die Wiener Linien.
"Erhebung von geschlechterbezogenen Daten"
Doch der Inhalt hat es in sich. Die Betriebe werden nämlich verpflichtet, die Geschlechter ihrer Mitarbeiter auszuforschen: Wörtlich lautet die Anweisung: "Erhebung von geschlechterbezogenen Daten zu Mitarbeitenden – auch mit Kategorien, die über das binäre Geschlechterverständnis (weiblich/ männlich) hinausgehen und weitere Geschlechtskategorien im Personenstand berücksichtigen", berichtet die "Krone".
Damit solle "die Sichtbarkeit von Frauen bzw. Personen, die sich als Frau fühlen" erhöht werden, so das Ziel der Ministerin. Das könne etwa durch einen "Gender Award" erreicht werden.
Kritiker sehen Aufforderung zum Gesetzesverstoß durch Gewessler
Wenig überraschend hagelt es herbe Kritik an dieser Spionageaktion: "Der Arbeitgeber verstößt gegen das Gesetz, wenn er solche Daten ohne Zustimmung des Betroffenen verarbeitet, erfasst oder speichert", sagt etwa Rudolf Kaske, früherer Arbeiterkammer-Präsident und Wiener Landtagsabgeordneter. Offenbar gibt es auch Widerstand in den betroffenen Betrieben.
Gewessler versteht die Aufregung nicht und steht zu ihrem Vorstoß: "Wir wollen die Chancengleichheit von Frauen erhöhen."
Die Bilder des Tages
Gender-Leitfaden im Gewessler-Ministerium sorgte für Aufregung
Es ist nicht das erste Mal, dass die Verkehrsministerin im Zusammenhang mit dem Thema Gendern und Geschlechtergerechtigkeit für Aufregung sorgt. Zur Erinnerung: Im November 2023 war ein 17-seitiger Leitfaden zum "gendergerechten Sprachgebrauch" in ihrem Ministerium bekannt geworden. Darin heißt es, dass "alle Geschlechter sichtbar" gemacht werden sollen.
In Fällen, in denen gendergerechte Sprachweise nicht anwendbar ist, solle "primär" der Gender-Doppelpunkt – also etwa Mitarbeiter:innen – zum Einsatz kommen. Auch akademische Titel müssen laut diesem Leitfaden "unbedingt" gegendert werden. Der Clou: Den Mitarbeitern im Haus wird auch nahegelegt, sogar die Bildsprache "gendergerecht" zu gestalten. Dabei dürfe "nach Möglichkeit" keine Personengruppe ausgegrenzt werden.