Niederösterreich
Gewalt! Polizei verbietet Kindern (11, 12) Schulbesuch
Unfassbare Zustände sollen in und um eine Mittelschule im Bezirk St. Pölten-Land geherrscht haben. Die Polizei musste zwei Schüler (11, 12) wegweisen.
Einschüchterungen, Erpressung und eine Bedrohung mit einem Messer soll es im September in einer Mittelschule im Bezirk Sankt Pölten-Land gegeben haben. Zwei Schüler mit Migrationshintergrund, ein Erst- und ein Zweitklassler im Alter von erst elf und zwölf Jahren, sollen zumindest zwei Mitschülern das Jausen- bzw. Taschengeld unter Gewaltandrohung abgeknöpft haben (es gilt die Unschuldsvermutung).
Ermahnung vom Direktor
Die beiden Opfer wandten sich an die Direktion und schilderten auch von ähnlichen Vorfällen im örtlichen Supermarkt. Der Schulleiter versprach, sich um jene mutmaßlichen Delikte, die in der NMS passiert sein sollen, zu kümmern. "Die Vorfälle im Supermarkt müsst ihr mit euren Eltern besprechen", soll der Direktor den Opfern mitgeteilt haben.
Der Schulleiter, der für zwei Mittelschulen und ein Poly im Bezirk zuständig ist, soll daraufhin von den Beschuldigten das Geld zurückgefordert und die beiden Schüler streng ermahnt haben.
Doch eine Mutter eines Opfers ging zur Polizei. Die Exekutive handelte unverzüglich und sprach ein 14-tägiges Betretungsverbot für die beschuldigten Schüler sowie ein Annäherungsverbot aus. Am Dienstagabend wurde der Direktor von der Polizei darüber telefonisch informiert.
Die Eltern der Opfer waren zudem in der Schule, sprachen mit dem Klassenvorstand und berichteten auch von einer mutmaßlichen Bedrohung mit einem Messer. Laut Schulleitung und Pausenaufsicht sei so ein Vorfall aber nicht bekannt bzw. nicht bemerkt worden. Der Schulleiter führte in der Folge Gespräche mit den Familien der Opfer und der Beschuldigten. Weiters wurden der Schulobmann und die Schulpsychologin informiert.
Polizeiliche Wegweisung für 11-Jährigen und 12-Jährigen: "Ist möglich, weil es im Polizeigesetz verankert ist", so Polizeisprecher Stefan Loidl.
Die beiden beschuldigten Burschen sind allerdings noch nicht deliktsfähig. "Eine Wegweisung ist nicht in der Strafprozessordnung (StPO), sondern im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) verankert und ist somit altersunabhängig", erklärte Polizeisprecher Stefan Loidl.