Niederösterreich

Mann (26) soll Frau gebissen haben, um sie zu markieren

Ein 26-Jähriger soll seine Gattin bis zu vier Mal am Tag zum Beischlaf genötigt, gebissen und sogar zur Arbeit begleitet haben.

Der 26-jährige Angeklagte (weißes Hemd) in Wr. Neustadt vor Gericht
Der 26-jährige Angeklagte (weißes Hemd) in Wr. Neustadt vor Gericht
Trimmel Sascha

Vom Ehehimmel in die tiefe Hölle soll ein 26-Jähriger im südlichen Niederösterreich seine Gattin gestoßen haben. Denn nach der Hochzeit im Mai 2021, wurde die Frau im Oktober 2021, die nach einer bereits gescheiterten Ehe zwei Söhne in die Zweitehe mitgebracht hatte, zum dritten Mal schwanger, der Angeklagte nannte die damalige Zeit vor Gericht wunderschön und wunderbar.

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    Der Angeklagte
    Der Angeklagte
    Trimmel Sascha

    Doch dann soll der Albaner laut Anklage zunehmend gewalttätig gegenüber der jungen Frau geworden sein: Der kontrollsüchtige Angeklagte soll seine Ehegattin laut Anklage von Oktober 2021 bis März 2022 bis zu viermal täglich zum Beischlaf genötigt haben, indem er sie an den Haaren zu Boden zog und drohte, sie umzubringen. Weiters soll er sie zur Abstandnahme von der Beendigung der Beziehung und dem Kontakt mit Familie und Freunden genötigt und sie regelmäßig bis zur Arbeitsstelle begleitet haben, um sie dort zu beobachten.

    Bisse für Gattin

    Am Arbeitsplatz der Ehefrau erhielt der 26-Jährige schließlich Hausverbot, soll sie sogar gebissen haben, um seine Gemahlin zu "markieren". Während der Schwangerschaft soll er sie so fest gestoßen haben, dass die Frau mit Komplikationen ins Spital musste.

    Der Angeklagte bekannte sich zu den Vorwürfen nicht geständig, meinte dass sie ihm, nach Auffliegen seiner Affäre, die Dinge anlasten hatte wollen. "Stimmt es, dass Sie ihre Frau 4 Mal täglich zum Beischlaf gezwungen haben?", wollte der Richter beim Prozess am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt wissen. "Ich bin doch keine Maschine", antwortete der 26-Jährige.

    Haftstrafe

    Wegen fortgesetzter Gewaltausübung wurde der Familienvater schließlich zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Fünf Monate muss der 26-Jährige, der bereits in U-Haft war, in Strafhaft (nicht rechtskräftig, Anm.: U-Haft wird angerechnet).

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