Im Prozess gegen Sohn Marius
Gewalt, Drogen! Doch Mette-Marit muss nicht aussagen
Die Skandale ihres Sohnes Marius Borg Høiby färben auch auf seine Mutter ab. Vor Weihnachten kann Kronprinzessin Mette-Marit aber etwas aufatmen.
Während sich Marius Borg Høiby (27) laut seines Verteidigers nach wie vor in einer Entzugsklinik in London behandeln lässt, kann seine Mutter in der norwegischen Heimat etwas aufatmen.
Wie der Polizeianwalt Andreas Kruszewski Anfang der Woche mitteilt, ist Kronprinzessin Mette-Marit (51) aus dem Visier der Ermittler geraten.
"Wir können bestätigen, dass der Antrag auf Befragung der Kronprinzessin abgelehnt wurde", so Kruszewski gegenüber dem Sender "TV 2". Und weiter: "Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht auf Grundlage der bisherigen Ermittlungen derzeit kein Bedarf. Darüber hinaus haben wir keine Kommentare."
"Die Staatsanwaltschaft hat dies als nicht erforderlich eingeschätzt"
Für manche dürfte der Entscheid überraschend kommen. Schließlich soll die 51-Jährige ihren Sohn vor seiner ersten Verhaftung gewarnt und sogar in seiner Wohnung aufgeräumt haben. Zudem habe sie gemäß norwegischer Medien schon länger von Marius' Verhalten Bescheid gewusst. Vor allem aus diesem Grund sei die Enttäuschung bei den Opfern groß, wie der Anwalt von Juliane Snekkestad, einer Ex-Freundin des 27-Jährigen, mitteilte.
"Die Staatsanwaltschaft hat dies als nicht erforderlich eingeschätzt", sagte Petter Grødem zu "TV 2". Er fügt an: "Was ich dazu sagen kann, ist, dass ich davon überrascht bin. Wenn wir um die Befragung eines Zeugen bitten, passiert das normalerweise. Ich kann mich nicht daran erinnern, eine Rückmeldung erhalten zu haben, in der die Polizei festgestellt hat, dass dies nicht notwendig sei."
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Auf den Punkt gebracht
- Kronprinzessin Mette-Marit muss nicht gegen ihren Sohn Marius Borg Høiby aussagen, der sich derzeit in einer Entzugsklinik in London befindet.
- Trotz Vorwürfen, sie habe ihren Sohn vor seiner ersten Verhaftung gewarnt und von seinem Verhalten gewusst, sieht die Staatsanwaltschaft keine Notwendigkeit, sie zu befragen.