Politik

Gastro-Betriebe pfeifen auf das Heizschwammerl-Verbot 

Seit Herbst haben sich 3.500 Betriebe für den Energiekostenzuschuss angemeldet. Ausbezahlt wurde erst weniger als ein Prozent des Fördervolumens.

Marlene Postl
Gastronomen müssen auf Heizschwammerl verzichten, um den Energiekostenzuschuss zu erhalten.
Gastronomen müssen auf Heizschwammerl verzichten, um den Energiekostenzuschuss zu erhalten.
Getty Images/iStockphoto

Der Energiekostenzuschuss erstattet Unternehmen rückwirkend einen Teil ihrer Energiekosten des vergangenen Jahres. Der Andrang scheint geringer als erwartet zu sein: Seit Montag läuft die Nachfrist für die Anmeldung.

Erst ein Prozent ausbezahlt

Rund 1,3 Milliarden Euro stehen für die erste Runde an Förderungen zur Verfügung. Davon ausbezahlt wurden jedoch erst 16 Millionen Euro. Die Förderbeträge sind allerdings unterschiedlich hoch. Und: Es stehen noch rund 2.500 Anträge aus.

Mäßiger Andrang

Nur 3.500 Unternehmen suchten bisher um die Förderung an. 742 Anträge wurden laut Stand des Wirtschaftsministeriums (Montag) ausbezahlt. 

Strenge Vorgaben

Grund dafür könnten die Förderrichtlinien sein. Wer den Zuschuss will, muss Energie sparen. Bei Gastronomen sorgte besonders ein Heizschwammerl-Verbot für Unmut.

Stichproben-Kontrollen

Die Einhaltung der Sparmaßnahmen wird durch die Förderbank AWS stichprobenartig kontrolliert. Auch die Finanzpolizei hat bei Betriebsprüfungen ein Auge darauf. Dem Ministerium sind keine Fälle bekannt, in denen Unternehmer wegen illegaler Heizschwammerln bestraft wurden.

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