Politik
Fußfessel statt Gefängnis für "Graf Ali"
Der rechtskräftig verurteilte Lobbyist Mensdorff-Pouilly darf seine Strafe mit Fußfessel in seinem Schloss absitzen, jagen und anderes darf er aber nicht mehr.
Jetzt bestätigte sich was aufmerksame Beobachter der Justiz bereits seit längerem vermutet haben. Der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly, vielen inzwischen besser bekannt unter seinem Spitznamen "Graf Ali" muss jetzt trotz einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Untreu doch nicht ins Gefängnis. Stattdessen wird es dem Jagdherrn erlaubt seine Gerichtsstrafe daheim in seinem eigenen Schloss im burgenländischen Luising abzusitzen, wenn auch mit empfindlichen Einschränkungen: Seinem liebsten Hobby, der Jagd, wird der Lobbyist zumindest während der 8 Monate unbedingter Haftstrafe, nicht mehr nachgehen dürfen.
1,1 Millionen Euro für "amateurhafte" Hilfe
Zur Erinnerung: Mensdorff-Pouilly wurde wegen der Zahlung von 1,1 Million Euro für seine laut Gutachten nur "amateurhafte" Hilfestellung bei der Einfädeln des äußerst lukrativen Blaurichtfunk Tetron Auftrages zu zwei Jahren teilbedingter Haftstrafe verurteilt, davon wurden "Graf Ali" allerdings bereits 16 bedingter Strafe erlassen. Die restlichen 8 Monate unbedingter Haftstrafe will Mensdorff-Pouilly jetzt im eigenen Schloss verbringen, allerdings elektronisch mittels einer Fußfessel überwacht. Einen entsprechenden Antrag brachte der Lobbyist bereits ein.
Fußfessel mit GPS-Sender statt Gefängnis
Die Fußfessel von Mensdorff-Pouilly wird allerdings auch einen GPS-Sender enthalten, der ansonsten eigentlich nur bei als "gefährlich" eingestuften Verurteilten Anwendung findet. Der zuständige Leiter der Justizanstalt Eisenstadt, Oberst Günter Wolf, sprach im Zusammenhang mit dieser ungewöhnlicher Maßnahme im Gespräch mit dem Kurier davon: "Herrn Mensdorff-Pouilly wegen seiner Berühmtheit mehr zu kontrollieren als andere.
Haft im Schloss soll kein Zuckerschlecken werden
Anders als im Fall von Hannes Kantig, der trotz Fußfessel bei Opernbesuchen und in Nobel-Restaurants gesehen wurde bevor er schließlich doch im regulären Gefängnis einsetzen musste, soll die Haft von Mensdorff-Pouilly im eigenen Schloss durchaus mit einer Einschränkungen der Lebensführung verbunden sein, heißt es von der Justizanstalt Eisenstadt. Bei einem Gespräch mit Mensdorff-Pouilly erklärte die Staatsanwaltschaft dem Lobbyisten seine neuen Haftbedingungen, damit der beantragte Hausarrest auch tatsächlich bewilligt werden kann. Der Lobbyist darf sich auch auf dem eigenen Anwesen in Zukunft nicht mehr frei bewegen, einige Räumlichkeiten im Schloss sind Sperrzonen, um das Schloss herum wird eine Enge Zone eingeplant, die Mensdorff-Pouilly nicht verlassen darf. Auslandsreisen wie beispielsweise in sein schottisches Schloss Dalnaglar sind dem Lobbyisten selbstverständlich ebenso auf strengste untersagt. Am schwersten Treffen könnte Mensdorff-Pouilly aber die Tatsache, dass dem Jagdherren für die Dauer der 8-monatigen Haftstrafe die Jagd ebenso auf strengste untersagt wird.
Mensdorff-Pouilly sagte bereits zu die oben erwähnten Punkte einhalten zu wollen, damit steht einer Bewilligung des Hausarrests keine juristischen Hürden mehr gegenüber. (mat)