Kostenerstattung
Für Wahlsieg bekommt FPÖ mehrere Millionen Euro
Der Erfolg bei der EU-Wahl bringt der FPÖ bis zu 4,3 Mio. Euro aus der "besonderen Parteienförderung". "Heute" hat die Details, wer wie viel bekommt.
Ihr Nummer-1-Erfolg bei der EU-Wahl bringt der FPÖ nicht zuletzt viel Geld für die Wahlkampfkasse. Bis zu 4,3 Millionen Euro können sich die Blauen aus der "besonderen Parteienförderung" für die Europawahlen sichern. Knapp dahinter folgen ÖVP und SPÖ.
2,50 Euro pro Stimmberechtigtem
Insgesamt erhalten die Parteien für die EU-Wahl eine "besondere Parteienförderung" von 2,50 Euro pro Stimmberechtigtem – in Summe sind das 15,9 Millionen Euro.
Welche konkreten Summen die Parteien genau erhalten, ist freilich noch nicht bekannt. Denn rückerstattet wird nur, was auch tatsächlich an Wahlkampfkosten ausgegeben wurde. FPÖ, ÖVP und SPÖ hatten ihre Wahlkampfbudgets im Vorfeld des EU-Urnengangs nicht offiziell beziffert.
ÖVP und SPÖ bekundeten auf APA-Anfrage nur, die gesetzliche Obergrenze einhalten zu wollen. Diese lag bei 8,66 Millionen Euro für den Zeitraum zwischen 26. März und dem Wahltag am 9. Juni. Die FPÖ gab an, unter der Hälfte des gesetzlich Erlaubten zu bleiben – das wären 4,33 Millionen Euro und entspricht in etwa dem Betrag, welcher den Freiheitlichen angesichts des Wahlergebnisses vom Sonntag maximal zusteht.
Ansprüche
Der Anspruch der Freiheitlichen aus der Sonderförderung beläuft sich nach Berechnungen der APA auf bis zu 4,3 Mio. Euro. Dahinter folgt die ÖVP mit 4,2 Mio. Euro vor der SPÖ, die bis zu 3,9 Mio. Euro aus diesem Topf erhalten könnte. Grünen und Neos stehen demnach rund 1,8 bzw. 1,7 Mio. Euro zu.
Neos und Grüne hatten als einzige ihre Wahlkampfbudgets beziffert – die Pinken hatten mit 2,5 Mio. Euro gerechnet, die Grünen sprachen von rund 1,5 Mio. Euro seitens der Bundespartei. Dazu kommt noch etwas über eine halbe Million Euro von den Landesparteien. Beide hätten demnach mehr in die EU-Wahl investiert, als sie durch die Sonderförderung rückerstattet bekommen werden.
Kosten aufschlüsseln
Das Geld wird freilich nicht einfach überwiesen – wie zuvor erwähnt, wird nur refundiert, was tatsächlich für den Wahlkampf ausgegeben wurde. Die Parteien müssen ihre Wahlkampfkosten in einem "Wahlwerbungsbericht" genau aufschlüsseln und diesen Bericht in den kommenden sechs Monaten an den Rechnungshof übermitteln.
Die Auszahlung der Sonderförderung durch das Kanzleramt muss ebenfalls innerhalb von sechs Monaten nach der Wahl erfolgen.
Auf den Punkt gebracht
- Die FPÖ erhält bis zu 4,3 Millionen Euro aus der "besonderen Parteienförderung" für ihren Erfolg bei der EU-Wahl, gefolgt von der ÖVP und der SPÖ
- Insgesamt erhalten die Parteien 15,9 Millionen Euro, basierend auf 2,50 Euro pro Stimmberechtigtem
- Die genauen Beträge, die jede Partei erhält, sind noch nicht bekannt, da sie nur die tatsächlich ausgegebenen Wahlkampfkosten erstattet bekommen
- Die Parteien müssen ihre Kosten detailliert auflisten und innerhalb von sechs Monaten nach der Wahl an den Rechnungshof übermitteln, um die Sonderförderung zu erhalten