Politik

Frau muss in Causa um "Ibiza-Video" 12.000 Euro zahlen

Am Dienstag musste sich eine Maklerin  in Wien wegen des "Ibiza-Videos" wegen falscher Beweisaussage verantworten. Sie kam mit einer Diversion davon.

Michael Rauhofer-Redl
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Für Heinz-Christian Strache (vorne) und Johann Gudenus war jener Abend auf Ibiza ein verhängnisvoller. 
Für Heinz-Christian Strache (vorne) und Johann Gudenus war jener Abend auf Ibiza ein verhängnisvoller. 
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Die Verhandlung rund um das "Ibiza Video" am Wiener Landesgericht endete für die 32-jährige Maklerin glimpflich. Sie kam mit einer Diversion davon, gilt nach der Rücknahme der Anzeige also auch weiterhin als unbescholten. Sie muss nun eine Summe von 12.000 Euro bezahlen. 

Der Frau wurde eine falsche Beweisaussage zur Last gelegt. In der Einvernahme durch das Bundeskriminalamt hatte sie verschwiegen, dass sie im Besitz eines Videos war, auf dem die vermeintliche Oligarchennichte zu sehen war, die jenes Treffen mit den damaligen FPÖ-Politikern Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus einfädelte, das die politischen Laufbahnen der Betroffenen weitestgehend beendete. 

32-Jährige über Diversion erleichtert

Vor Gericht beteuerte die Immobilienmaklerin, dass sie nicht die Unwahrheit gesagt habe. Ihr Anwalt habe sie beraten, dass sie wahrheitsgemäß aussagen müsse, aber nicht, auch das entsprechende Video vorlegen zu müssen. Wäre sie nach dem Video gefragt worden, so hätte sie es erwähnt, beteuerte die zu diesem Zeitpunkt noch Angeklagte. Vor Gericht zeigte sie sich reumütig, ihr tue es "schrecklich leid, was passiert ist" gab sie zu Protokoll. 

Erst nach langem Feilschen stimmte die Richterin einer Diversion zu. Die 32-Jährige nahm die Entscheidung der Richterin erleichtert zur Kenntnis und nahm diese umgehend an, ohne Rechtsmittel einzulegen. Weil die Staatsanwaltschaft vorerst aber keine Erklärung abgab, ist der Spruch aber noch nicht rechtskräftig. Wie die APA berichtet, wird auf Grund des Zusammenhangs mit dem "Ibiza-Komplex" noch die Zustimmung der Oberstaatsanwaltschaft bzw. der Behördenleitung abgewartet. 

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