Kurz vor Weihnachten

Frau mit 4 Kindern verliert Wohnung – „habe gezittert“

Eine Alleinerzieherin beschreibt ihr Wohn-Drama. Sie hatte Angst auf der Straße zu landen und meint, ihr Vertrag wurde grundlos nicht verlängert.

Michael Pollak
Frau mit 4 Kindern verliert Wohnung – „habe gezittert“
Sabine H. (Symbolbild) vor ihrem alten Zuhause in Wien-Favoriten.
Google Maps, iStock

Zuerst Schock, dann Panik. Das fühlte Sabine H. (27, Alleinerzieherin), als sie gezwungen wurde innerhalb kürzester Zeit mit ihren vier Kinder aus ihrer Mietwohnung in Wien-Favoriten auszuziehen.

Es beginnt im Jahr 2019. Die Bürokauffrau Sabine H. und ihre Kinder beziehen eine neue Wohnung (67 Quadratmeter) im damals gepflegten und top-ausgestatteten "Viola Bau" direkt neben dem Stadion der Austria Wien. Umgeben ist der Bau von Grünflächen, die Kinder haben einen Spielplatz – alles sehr familiengerecht.

Verlängerung werde kein Problem darstellen...

Großer Minuspunkt: Die Miete ist auf fünf Jahre befristet, bei Vertragsabschluss beruhigen die Vermieter, eine Verlängerung sei danach kein Problem.

Heuer im Mai meldet sich H. bei der Hausverwaltung, sie will sichergehen, ob auch wirklich verlängert wird. "Es hat immer alles gepasst: Wir haben die Miete immer bezahlt, es gab nie eine Beschwerde wegen Lärmbelästigung – es gab keinen Grund nicht zu verlängern, alles hat super funktioniert", sagt Sabine H. zu "Heute". Lange Zeit erhält sie keine Antwort.

Dann ist plötzlich alles anders. "Ohne Vorwarnung haben die den Stecker gezogen", sagt H.  Ihr Fünfjahresvertrag soll mit 30. November enden, pünktlich drei Monate davor bekommt sie ein Schreiben der Vermieter: Der Vertrag endet mit 30. November, spätestens am 2. Dezember muss sie die Wohnung zurückzugeben. Ein Grund für das Ende wird nicht genannt,

Ich wusste nicht, wo wir wohnen werden
Sabine H. (27)

"Ich habe monatelang gezittert", sagt H., "ich habe stark gelitten, kurz davor brachte ich ein Kind auf die Welt – ich wusste nicht, wo wir wohnen werden." Sie erzählt weiter: "Meine älteste Tochter ist neun Jahre alt, sehr intelligent – sie merkt immer, wenn es mir schlecht geht. Ich musste ihr die Angst nehmen, dass wir nicht auf der Straße landen – das war sehr hart."

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Sabine H. gerät in Panik, fragt in ihrem Bekanntenkreis nach Tipps, "Ich hatte Glück – ich kenne einen Immobilienexperten, der hat mir gesagt, was zu tun ist." Die Frau meldet sich bei der Wohnungskommission der Stadt Wien. Dort erklärt sie, dass sie und ihre vier Kinder nach November obdachlos sein werden – sie wisse nicht weiter.

Sie erlebt ein persönliches "Weihnachtswunder"

Ihr großes Glück: Sie hat bereits einen Vormerkschein. Sie befürchtet immer noch, dass sie erst nach mehreren Jahren eine Wohnung zugewiesen bekommen werde.

Und da geschieht das Weihnachtswunder. Als Härtefall bekommt H. eine Notwohnung zugewiesen. Es ist eine Gemeindewohnung in der Nähe der Schule ihrer Kinder. Das ist nicht das einzig Positive: "Ich habe jetzt 80 Quadratmeter, also deutlich mehr als die Alte hatte und ich zahle jetzt eine deutlich geringere Miete, „freut sich Sabine H., die noch in Karenz ist, „hier darf ich jetzt bleiben."

Trotz dieses Glücksfalls gibt es noch ungelöste Probleme mit der alten Wohnung. "Ich will wissen, was mit meiner Kaution ist. Ich habe sie noch nicht bekommen, ich habe keine Informationen dazu und erreiche beim alten Vermieter niemanden."

H. scheint kein Einzelfall zu sein. "Bekannte aus dem Haus erzählen mir, dass vielen der Vertrag nicht verlängert wurde – ich denke, es betrifft das ganze Haus", sagt sie zu "Heute".

"Rechtlich ist es gedeckt"

Die Mietervereinigung hat sich diesen Fall auch angesehen: "Rein rechtlich ist das Vorgehen gedeckt. Es handelt sich um einen Neubau, daher gibt es keine Preisgrenzen bei der Miete. Auch die Befristung ist rechtlich gedeckt." Was dennoch für Kopfschütteln sorgt, ist der Umstand, dass die Liegenschaft Czeikestraße 8 der BIG, der Bundesimmobiliengesellschaft gehört. Diese wiederum gehört zur ÖBAG, ist also in Staatsbesitz. Aus der Mietervereinigung heißt es: "Warum geht eine staatliche Immobiliengesellschaft so mit Mietern um? Warum vergibt man nur befristete Verträge?"

"Heute" fragte bei der BIG nach. "Wenn Mieterinnen und Mieter Interesse haben, ihren Mietvertrag zu verlängern, können sie sich bei unserer Hausverwaltung melden. All jene, die nicht selbst eine Mietverlängerung beantragt haben, erhalten gegen Ende der Mietdauer, mindestens drei Monate vor dem Mietende, ein Schreiben zur Vereinbarung eines Rückgabetermins der Wohnung."

Vermieter: "Absagen haben triftige Gründe"

Eigentlich wolle man langfristige Verträge, aber: "Sollten Mieter*innen eine Absage zu ihrem Verlängerungswunsch erhalten haben, hat dies triftige Gründe. Mögliche Gründe können sein: die mehrfache Missachtung der Hausordnung oder Mietrückstände."

Wir fragten nochmal nach, wollten wissen, warum denn mehrere Parteien gleichzeitig gekündigt werden – darauf bekamen wir seit Freitag, 14 Uhr keine Antwort.

Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der Mietervereinigung Wien: "Wohnen ist ein Grundrecht. Ein Grundrecht darf nicht einseitig befristet und damit eingeschränkt werden."

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    Auf den Punkt gebracht

    • Sabine H., eine alleinerziehende Mutter von vier Kindern, wurde kurz vor Weihnachten gezwungen, ihre Mietwohnung in Wien zu verlassen, da ihr Vertrag ohne Angabe von Gründen nicht verlängert wurde.
    • Nach Monaten der Unsicherheit und Panik erhielt sie schließlich eine Notwohnung von der Stadt Wien, die größer und günstiger ist, doch ungelöste Probleme mit der alten Wohnung und die Praxis der befristeten Mietverträge sorgen weiterhin für Unmut.
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