Oberösterreich
Frau (26) nach Geburt ihres Babys gefeuert
Einen besonders dreisten Kündigungsfall hat die AK veröffentlicht. Eine Buffet-Mitarbeiterin wurde direkt nach der Rückkehr aus der Karenz entlassen.
Die Frau aus Perg war bei einem Unternehmen in Linz-Land als Buffet-Mitarbeiterin angestellt. Dann wurde sie schwanger. Die AK berichtet: "Nach der Geburt ihres Kindes nahm sie eine Karenzzeit. Als sie danach an ihren Arbeitsplatz zurückkehrte, erlebte sie eine böse Überraschung."
Sofort gekündigt
Nur zwei Tage nach ihrem Dienstantritt wurde sie gekündigt. "Nach der Beendigung eines Karenzurlaubes besteht aber ein Kündigungsschutz von vier Wochen. Erst danach hätte der Arbeitgeber kündigen können", so die AK-Experten. Die Frau ließ sich das nicht gefallen, ging zur Arbeiterkammer Perg. Die AK-Expertin schaute sich den Fall an, kam zum Ergebnis, dass die ganze Kündigung rechtsunwirksam war.
AK fordert offene Ansprüche ein
Die Frau verzichtete aber (klarerweise) auf eine Weiterbeschäftigung. Stattdessen forderte die AK schriftlich sämtliche offenen Ansprüche ein: den Lohn für die Zeit vom Ende der Karenz bis zum frühestmöglichen Kündigungstermin, der gesetzlich erlaubt gewesen wäre, anteilige Sonderzahlungen und eine Urlaubsersatzleistung für nicht konsumierten Urlaub.
Der Arbeitgeber weigerte sich aber trotz eindeutiger Rechtslage weiterhin zu zahlen. So ging der Fall vor Gericht. Das Urteil war eindeutig: 4.600 Euro Nachzahlung für die Frau.