Politik

FPÖ will Artikel 1 der Bundesverfassung ändern

Im Verfassungsausschuss wurde am Mittwoch ein Antrag zur Änderung der Verfassung eingebracht und das Aus der "Wiener Zeitung" fixiert.

Leo Stempfl
Auch ein brisantes Medien-Paket wurde am Mittwoch behandelt.
Auch ein brisantes Medien-Paket wurde am Mittwoch behandelt.
Helmut Graf (Archivbild)

"Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus." Diesen 1. Artikel der Österreichischen Bundesverfassung können viele wie aus der Pistole geschossen aufsagen. Geht es nach der FPÖ, soll das nach über 100 Jahren nicht mehr so sein.

Die Blauen brachten nun offiziell einen Antrag ein, die Verfassung zu ändern. Einleitend soll dort künftig stehen: "Österreich ist eine demokratische, wehrhafte, immerwährend neutrale souveräne Republik. Ihr Recht geht vom österreichischen Bundesvolk aus."

Sicherheitsstrategie

Hintergrund ist die derzeitige Debatte im Verfassungsausschuss rund um die Weiterentwicklung der Sicherheitsstrategie. Die FPÖ will damit die Neutralität besser absichern und zu einem Grundprinzip der Verfassung machen, das nur mehr durch eine 4/5-Mehrheit im Nationalrat und eine Volksabstimmung geändert werden könnte. Denn Klubobmann Herbert Kickl und Verfassungssprecherin Susanne Fürst sehen das Fundament des Österreichischen Staats durch die EU bedroht.

Grüne und ÖVP verwiesen auf die neue Sicherheitsstrategie und konnten dem FPÖ-Antrag als "Vorbereitungen zum EU-Austritt" erwartungsgemäß wenig abgewinnen. 

Aus für "Wiener Zeitung"

Fix beschlossen wurde hingegen das Medienpaket der türkis-grünen Bundesregierung. Neben einer neuen Qualitätsjournalismusförderung und strengeren Inseraten-Regeln wurde damit gegen heftigen Protest der Opposition insbesondere das Aus der "Wiener Zeitung" beschlossen.

Die älteste noch erscheinende Tageszeitung der Welt soll künftig primär ein Online-Medium sein und als "Media Hub Austria" ein journalistisches "Praxisprogramm" anbieten.

Die Neutralität Österreichs 
... ist in einem Bundesverfassungsgesetz klar geregelt. Es besagt, dass Österreich seine Neutralität verteidigen und weder Militärbündnissen beitreten, noch Militärbasen fremder Staaten auf eigenem Territorium zulassen wird – nicht mehr, nicht weniger.
Wörtlich heißt es in Artikel I.:
(1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.

(2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen.
"Dauernd", nicht "für immer"
"Immerwährend" bedeutet in diesem Zusammenhang aber nicht "für immer", sondern "dauernd". Heißt, Österreich ist auch in Friedenszeiten erklärt neutral und nicht erst in einem konkreten Anlassfall. Die Neutralität wird also nicht zwischendurch abgelegt. 
Dazu kommt: "Das Bundesverfassungsrecht beinhaltet nach herrschender Auffassung keine Inhalte, die nicht geändert werden dürfen". Die Neutralität ist allgemein deshalb auch rechtlich nicht unantastbar. Das Gesetz könnte mit einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und Bundesrat geändert werden. Eine Volksabstimmung wäre dafür nicht zwingend notwendig.
Quellen: RIS, Parlament

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