"Kontakte zu Neonazi"
FPÖ-Chef Kickl zwingt SPÖ vor Gericht in die Knie
Herbert Kickl klagt die SPÖ wegen eines Newsletters, in dem ihm Nähe zu einem Neonazi unterstellt wurde. Nun gibt es eine einstweilige Verfügung.
Nach der Aufregung um einen angeblichen Geheimplan zur Entmachtung von SPÖ-Chef Andreas Babler nach der Nationalratswahl müssen die Roten nun auch einen juristischen Rückschlag hinnehmen.
Wie "Heute" erfuhr, klagt FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl die Roten wegen eines am 15.5. versandten Newsletters. Unter dem Betreff "Demokratie schützen – Blau-Schwarz verhindern" warb die SPÖ um neue Mitglieder. In dem Mail an Sympathisanten schrieb die Bundesgeschäftsstelle: "FPÖ-Chef Kickl pflegt enge Kontakte zu dem verurteilten Neonazi (...) und er will sich nicht von den rechtsextremen Identitären identifizieren."
"Gute Bekannte"
Weiters hieß es in dem SPÖ-Marketingtext, dass Kickl und der mehrfach verurteilte Neonazi "gute Bekannte" seien. Herbert Kickl nahm diese Zuschreibungen nicht hin und reichte am 22.5. am Wiener Handelsgericht eine Klage gegen die SPÖ ein. Er begehrt Unterlassung und Widerruf von den Roten.
Hintergrund: Die Äußerungen seien "vollinhaltlich unwahr", sagt FPÖ-Anwalt Christoph Völk. Herbert Kickl beschreite den Rechtsweg, da es sich "um schwerwiegende Vorwürfe handle". Der blaue Frontman und der mehrfach nach dem Verbotsgesetz verurteilte Neonanzi seien weder gute Bekannte noch pflegten sie Kontakt, so Völk. Herbert Kickl "kennt ihn nicht einmal persönlich".
In dem Rechtsstreit mit dem Rechten-Chef setzte es nun ein blaues Auge für die Roten: Es könne kein Zweifel daran bestehen, so der Richter, "dass die inkriminierten Aussagen geeignet sind, das Ansehen oder die Wertstellung des Klägers in der Gesellschaft zu beeinträchtigen oder zu schmälern". Die von der SPÖ niedergeschriebenen Sätze stellen eine "unwahre, rufschädigende Ehrenbeleidigung dar".
Vor Gericht hat die SPÖ gar nicht einmal behauptet, dass die Zuschreibungen der Wahrheit entsprechen und den Wahrheitsbeweis nicht angetreten, sondern nur Berührungspunkte anderer Freiheitlicher mit dem Neonazi bzw. der rechtsextremen Szene dargelegt. Kickl musste daher nicht einmal einvernommen werden und bekam nun eine einstweilige Verfügung zugesprochen.
Schon dritter Maulkorb für SPÖ seit Mai
Heißt: Die SPÖ darf diese Behauptungen nicht mehr aufstellen. Nächstens muss vor Gericht noch über den Schadenersatz und den von Kickl begehrten Widerruf entschieden werden. Anwalt Christoph Völk sagt "Heute": "Im Übrigen war dies bereits die dritte einstweilige Verfügung seit Mai, die wir gegen die SPÖ durchgesetzt haben. Bei dem Streit um die Domains ist die SPÖ rechtskräftig in sämtlichen Punkten unterlegen."
Auf den Punkt gebracht
- FPÖ-Chef Herbert Kickl hat die SPÖ wegen eines Newsletters verklagt, in dem ihm Nähe zu einem Neonazi unterstellt wurde
- Das Wiener Handelsgericht hat eine einstweilige Verfügung zugunsten von Kickl erlassen, da die Aussagen als rufschädigende Ehrenbeleidigung eingestuft wurden
- Dies ist bereits die dritte einstweilige Verfügung, die die FPÖ gegen die SPÖ seit Mai durchgesetzt hat