Politik
FPÖ und ÖVP begrüßen VfGH-Urteil zu Imamen
Der Verfassungsgerichtshof hat die Ausweisung mehrerer Imame für rechtmäßig erklärt. Die Regierung jubelt, die IGGÖ befürchtet einen "Imame-Mangel".
Die auf Basis des Islamgesetzes erfolgte Ausweisung mehrerer ATIB-Imame durch die türkis-blaue Bundesregierung ist laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) rechtmäßig.
Am Donnerstag freute sich FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache über das Erkenntnis der Verfassungsrichter, dass ein Verbot der Auslandsfinanzierung nicht verfassungswidrig sei. Das zeige "dass die österreichische Regierung mit ihren Maßnahmen gegen den radikalen politischen Islam auf dem richtigen Weg" sei.
"Fanatismus egal aus welcher Ecke sei abzulehnen und müsse bekämpft werden, ebenso wie Integrationsfeindlichkeit oder die Ablehnung der Demokratie", so Strache in einer Presseaussendung.
Auch die Klubchefs der Regierungsparteien Karl Nehammer (ÖVP) und Johann Gudenus (FPÖ) begrüßten das Urteil in einer Aussendung. "Diese Erkenntnis des VfGH ist auch deshalb enorm wichtig, weil es die völlige Verfassungskonformität des Islamgesetzes 2015 bestätigt", heißt es darin unter anderem.
IGGÖ: "Aktuer Imame-Mangel"
Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), Ümit Vural, zeigte sich in einer ersten Reaktion erwartungsgemäß wenig erfreut. "Der Rechtsstaat hat gesprochen und unsere Aufgabe als IGGÖ ist es nun, entsprechend der Entscheidung weitere Schritte zu setzen, damit der akute Imame-Mangel im Land gelindert werden kann", so Vural.
Der IGGÖ-Präsident erklärte weiters, man werde nun in nächster Instanz vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen, um dort gegen das österreichische Islamgesetz zu klagen. Die IGGÖ sieht insbesondere in der darin enthaltenen Verbot der Auslandsfinanzierung von Imamen eine Einschränkung der Religionsfreiheit.
(hos)