Niederösterreich
FPNÖ: "Lassen uns durch Smart Meter nicht überwachen"
Die FPÖ Niederösterreich setzt sich für die Menschen ein, die gegen den intelligenten Stromzähler sind. Sie fordern eine Wahlfreiheit.
Einige Niederösterreicher wehren sich gegen das Smart Meter. Das hatte Gerichtsprozesse zur Folge. Jetzt springt die FPNÖ für diese Gruppe in die Bresche.
Viele Menschen haben Angst vor dem Smart Meter. Dieser empfängt die digitalen Daten von Gas, Wasser oder Strom und sendet diese weiter. Somit ist er in ein Kommunikationsnetz eingebunden. Manche haben das Gefühl, dass sie abgehört oder überwacht werden. Und genau diesen Leuten will die FPNÖ jetzt helfen.
Viele lehnen den Fernzugriff ab
„Laut EU-Verordnung sollen 80 Prozent der Haushalte bis 2020 mit Smart Metern ausgestattet sein. Der österreichische Gesetzgeber sieht hingegen 95 Prozent bis 2024 vor. Und die EVN will überhaupt 100 Prozent ihrer Kunden mit dem Smart Meter beglücken und übererfüllt somit alle gesetzlichen Vorgaben“, kritisierte der Energiesprecher des FP-Landtagsklubs NÖ, LAbg. Dieter Dorner, der auf Wahlfreiheit pocht, denn immer mehr Bürger lehnen den Fernzugriff auf ihre Stromverbrauchsdaten vehement ab.
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„Allein in den vergangenen Wochen erreichten mich mehr als 100 E-Mails von besorgten Bürgern, die eine Wahlfreiheit beim Einbau von Smart-Metern fordern“, berichtet Dorner aus dem Alltag in Niederösterreich. Laut den Beschwerdeführern gehe die EVN/Netz NÖ aktuell sehr aggressiv vor, um die Montage der Smart-Meter durchzusetzen, so Dorner.
Vorteil - es müsste keiner mehr beim Strom ablesen daheim sein
So würden derzeit von der EVN alle alten mechanischen Stromzähler (Ferraris-Zähler) gegen moderne elektronische Smart-Meter getauscht. Der Vorteil durch die neue Technologie: Weder der Kunde noch der Energieversorger müsse im Haus anwesend sein, um den verbrauchten Strom ermitteln bzw. ablesen zu können. Dies geschehe künftig mittels Fernzugriff durch die EVN.
„Im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz steht, dass dem Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen ist. Der Einbau eines Stromzählers ohne Fernzugriff muss daher auf Wunsch des Stromkunden ermöglicht werden“, betonte Dorner. „Jeder Bürger muss frei entscheiden können, ob er einen Smart Meter – egal in welcher Bauart und Konfiguration – haben will oder eben nicht.“
Rechtlich sehe die Lage wie folgt aus: Kunden können sich zwischen drei Smart Meter-Varianten entscheiden jedoch den Einbau eines Smart Meters nicht ablehnen.
Vatiante 1/Opt-out: Im Smart Meter werden keine Energiewerte gespeichert. Fernschalt- und Leistungsbegrenzungsfunktion sind deaktiviert. Auslesung erfolgt nur einmal im Jahr für Verbrauchsabgrenzungen bzw. Verrechnungszwecke.
Variante 2/Standard: Im Smart Meter werden Tages- und Viertelstunden-Energiewerte gespeichert. Auslesung der Tageswerte erfolgt einmal täglich am Folgetag.
Variante 3/Opt-in: Im Smart Meter werden Tages- und Viertelstunden-Energiewerte gespeichert. Auslesung der Viertelstundenwerte erfolgt einmal täglich am Folgetag – erfordert Zustimmungserklärung des Kunden.
5,7 Millionen Zähler in Ö sollen ersetzt werden
Ursprünglich geplant waren EU-weit 200 Mio. Stromzähler – davon 5,7 Mio. in Österreich – durch intelligente Geräte zu ersetzten, um die Energieeffizienz, das Netzmanagement sowie die Integration erneuerbarer Energie zu verbessern. Haushalte sollen durch zeitnahe Verbrauchsdaten und Tarifmodelle, die sparsamen Verbrauch belohnen, Anreize zu mehr Energieeffizienz erhalten.
Bis zu 120 Euro Zusatzkosten im Jahr
Tatsächlich bedeute ein Smart Meter jedoch höhere Kosten für den Endkunden. So werde etwa der Kauf eines Smart Meter angeboten, aber trotzdem eine Monatsgebühr von durchschnittlich 10 Euro verlangt. "Weiters verbrauche das Smart Meter selbst Strom, der selbstverständlich vom Kunden zu zahlen sei. Man könne hier mit etwa 100 bis 120 Euro Zusatzkosten pro Jahr rechnen, kritisierte Dornner. Obwohl im Gesetz zu lesen sei, dass „…der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen“ habe, decke die EVN Kunden mit Klagen ein, berichtete Dorner.
So werde etwa auf Herausgabe der alten Messeinrichtungen, mit einem Streitwert von 2.800 Euro, geklagt. „Das ist absurd“, so Dorner. Denn wenn man das alte Messgerät herausgeben müsse, aber kein neues haben wolle, dann sei man von der Stromzufuhr gänzlich abgeschnitten. „Unter Kundendienst stelle ich mir etwas anderes vor“, betonte Dorner.