Politik

Glyphosatverbot durch Formalfehler gestoppt

Heute Redaktion
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Im Juli hatte der Nationalrat noch das Verbot des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat beschlossen. Doch es wird nicht in Kraft treten – wegen eines Formalfehlers.

SPÖ, FPÖ, NEOS und JETZT hatten am 2. Juli ein Glyphosat-Totalverbot für Österreich beschlossen. Dieses hätte bereits am 1. Jänner 2020 in Kraft treten sollen, kann es aber nicht.

Wie Regierungssprecher Alexander Winterstein am heutigen Montag mitteilt, wird die Gesetzesnovelle von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein nicht offiziell kundgemacht werden. Ohne diesen Schritt bleibt es ungültig. Der Grund: ein Formalfehler.

Wie es in der Mitteilung Bierleins an Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) heißt, hätte bereits der Gesetzesentwurf der EU im Voraus zur Notifizierung übermittelt werden müssen, was aber offenbar nicht geschehen ist.

Erst nach einem Informationsverfahren und dem Ablaufen einer "Stillhaltefrist" und unter Berücksichtigung allfälliger Stellungnahmen anderer Mitgliedsstaaten hätte das Glyphosatverbot im österreichischen Parlament beschlossen werden dürfen.

Kurios ist, dass in § 17 der Gesetzesnovelle extra darauf hingewiesen wird, dass das Glyphosatverbot nur in Kraft tritt, wenn genau diese Schritte alle eingehalten wurden.

Neuer Versuch

Und nun? Der mit der Begutachtung betraute Rechtsdienst des Bundeskanzleramts legt auch einen Lösungsvorschlag vor: Für den Fall, dass der politische Wunsch nach Einführung einer entsprechenden inhaltlichen Regelung (weiterhin) bestehe, müsse diese nun der EU-Kommission im Entwurfsstadium übergeben werden und den formaljuristischen Weg ordnungsgemäß durchlaufen, ehe sie in Österreich in Kraft treten könne.