Vorwürfe nach Flugzeug-Drama

Flugbegleiter tot in Graz – wurden Beweise unterdrückt?

Nach der Notlandung eines Swiss-Fluges in Graz erhebt eine Wiener Anwaltskanzlei schwere Vorwürfe gegen die Sicherheitsuntersuchungsstelle.
20 Minuten
08.02.2025, 19:09

Nach der Notlandung eines Swiss-Fluges in Graz am 23. Dezember 2024 geraten die Behörden jetzt in die Kritik. Nicht nur der Vorfall selbst, sondern auch die anschließende Untersuchung wirft Fragen auf.

Eine Wiener Anwaltskanzlei erhebt schwere Vorwürfe gegen die zuständige Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB). Sie vermutet Korruption und Justizbehinderung, wie die Tamedia-Zeitungen berichten.

Swiss: Flugbegleiter verstarb im Spital

Ein Airbus A220 der Swiss musste auf dem Weg von Bukarest nach Zürich in Graz-Thalerhof notlanden, nachdem sich aufgrund eines Triebwerkdefekts Rauch in der Kabine gebildet hatte. Die Passagiere verließen die Maschine über Notrutschen. Ein 23-jähriger Flugbegleiter aus Zürich erlitt schweren Sauerstoffmangel und starb eine Woche später im Spital.

Die Ermittlungen konzentrieren sich auf sogenannte PBE-Atemschutzmasken (Protective Breathing Equipment), die das Kabinenpersonal in Notfällen verwenden soll. Swiss hatte ein Jahr zuvor fehlerhafte Masken entdeckt und in den meisten Flugzeugen ausgetauscht.

Im betroffenen Airbus A220 waren die alten Masken jedoch noch an Bord. Ob sie korrekt funktionierten, werde nun geprüft.

Verspätete Einstufung als "Unfall"

Die SUB führte nach dem Vorfall eine Untersuchung durch. Nach internationalen Regeln hätte sie sofort andere Ermittlungsstellen informieren müssen, darunter Behörden aus der Schweiz, Frankreich (Flugzeughersteller) und den USA (Triebwerkhersteller). Dies geschah laut SUB per E-Mail oder Telefon.

Doch Tamedia-Recherchen deuten darauf hin, dass die offizielle Kommunikation erst am 30. Dezember – sieben Tage nach dem Vorfall – erfolgte. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde die Notlandung offiziell als "Unfall" klassifiziert.

Die Wiener Kanzlei List Rechtsanwälte reichte daraufhin eine Strafanzeige ein. Darin heißt es, die SUB habe versucht, den Vorfall als einfache "Störung" einzustufen, um eine umfassende Untersuchung zu vermeiden. Erst nach dem Tod des Crewmitgliedes sei die Umklassifizierung erfolgt. Die Kanzlei fordert nun eine strafrechtliche Untersuchung der SUB.

Beweissicherung infrage gestellt

Ein weiteres Problem betrifft die sichergestellten PBE-Masken. Ein SUB-Mitarbeiter ließ sie Berichten zufolge nach der Notlandung in einem "ungekennzeichneten Müllsack" zu seinem Auto bringen. Der Sack soll über längere Zeit unbeaufsichtigt auf einem Parkplatz gelegen haben. Erst nach einer Intervention der Staatsanwaltschaft seien die Masken kriminaltechnisch untersucht worden.

Der Flug LX1885 war von Bukarest nach Zürich unterwegs.
Screenshot/Flight Radar

Die SUB bestreitet jegliches Fehlverhalten. "Die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft verläuft reibungslos", heißt es in der Stellungnahme. Zudem habe die Staatsanwaltschaft keine sofortige Sicherstellung der Masken angeordnet.

Hintergrund: Kritische Vergangenheit der SUB

Die SUB stehe nicht zum ersten Mal in der Kritik. Der Rechnungshof habe in einem Bericht von 2023 "zahlreiche ungelöste Herausforderungen" beanstandet, die eine unabhängige und effiziente Untersuchung erschwerten.

Auch in einem früheren Fall im Juni 2024 habe es ähnliche Unregelmäßigkeiten gegeben. Ein Airbus der Austrian Airlines war in einen Hagelsturm geflogen. Das hatte schwere Schäden verursacht. Fachleute hätten den Vorfall als "schwere Störung" eingestuft, doch die SUB habe ihn lediglich zur "freiwillig untersuchten Störung" erklärt.

Schwere Vorwürfe – aber keine eindeutigen Beweise

Die Strafanzeige gegen die SUB lautet auf Verdacht der Korruption, Behinderung der Justiz und Unterdrückung von Beweismitteln. Eindeutige Beweise für diese Vorwürfe gibt es bislang jedoch nicht.

Die Lufthansa-Gruppe, zu der Swiss und Austrian Airlines gehören, weist die Anschuldigungen zurück: "Der Vorwurf entbehrt jeglicher Grundlage", so ein Sprecher. Auch die SUB weist die Vorwürfe entschieden zurück und kündigt einen "zeitnahen Zwischenbericht" an.

Die Grazer Staatsanwaltschaft ermittelt weiterhin wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.

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