Österreich

"Fleisch, Eier, Milch" – das ändert sich in Kantinen

Fleisch, Milch, Eier: Ab heute müssen Kantinen die Herkunft dieser Lebensmittel gut sichtbar anführen. Es gibt aber auch Schlupflöcher.

Jochen Dobnik
In Kantinen muss ab heute ausgewiesen werden, woher die Lebensmittel stammen.
In Kantinen muss ab heute ausgewiesen werden, woher die Lebensmittel stammen.
Getty Images/iStockphoto

Rund 2,2 Millionen Speisen werden pro Tag in Kantinen, etwa in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Schulen zubereitet – nahezu zwei Drittel der Außer-Haus-Verpflegung, rechnet die Landwirtschaftskammer vor. Ab 1. September muss jetzt die Herkunft der Grundnahrungsmittel Milch, Fleisch und Eier in den Speisen ausgewiesen und angegeben werden.

“Das ist ein Meilenstein nach jahrelangen Debatten”, sind sich Konsumentschutzminister Johannes Rauch und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig einig. Die Herkunft der betroffenen Lebensmittel muss deutlich lesbar und gut sichtbar sein, zum Beispiel durch einen Aushang oder in der Speisekarte. Die Kennzeichnung ist tagesaktuell oder prozentuell über das Jahr gerechnet möglich. Gerade Letzteres stößt auf Kritik.

Auch "Herkunft unbekannt" möglich

"Beispielsweise könnte dann einfach nur angeführt werden, dass 30 Prozent des angebotenen Fleisches aus Österreich, 40 Prozent aus EU-Ländern und 30 Prozent aus Ländern außerhalb der EU stammen. Damit wissen die Konsument:innen erst recht wieder nicht, woher das Schnitzel auf ihrem Teller stammt. Schließlich sind die Haltungsbedingungen auch in den EU-Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich, wie auch kürzlich der Skandal um Salmonellen im Kebap-Geflügelfleisch gezeigt hat", erklärt Veronika Weissenböck von der Tierschutzorganisation "Vier Pfoten"

Ebenso problematisch: Wenn bei Zutaten in Speisen keine gesicherten Daten über die Herkunft vorliegen (beispielsweise bei vorpaniertem Fertigschnitzel oder unverpackt verkauftem Frischfleisch), besteht "im Einzelfall die Möglichkeit auf die Angabe 'Herkunft unbekannt' zurückzugreifen". "Diese schwammige Regelung ist besonders absurd und öffnet Schlupflöchern für Betriebe natürlich Tür und Tor", kritisiert Weissenböck.

Wurst ist der Verordnung wurst

Ein großes Fragezeichen bleibt außerdem bei verarbeiteten Produkten wie z.B. Wurst oder Faschiertem. "Beides unterliegt nicht der Verordnung. Es geht nur um Frischfleisch – geschnitten oder im Ganzen", so Christian Jochum, Experte für Wertschöpfungsketten in der Landwirtschaftskammer.

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    Getty Images/iStockphoto

    Neben einer Herkunftskennzeichnung brauche es künftig auch auch eine Haltungskennzeichnung, fordert Melanie Ebner, Landwirtschaftssprecherin bei Greenpeace in Österreich. Gerade bei tierischen Lebensmitteln ist sei auch entscheidend, ob sie beispielsweise mit gentechnisch verändertem Futtermittel gefüttert wurden.

    Tierhaltung muss ausgewiesen werden

    Gesundheitsminister Rauch und die vier größten Supermarktketten Österreichs hatten sich bereits im Zuge des Tierwohl-Gipfels im vergangenen Jahr auf eine gemeinsame Tierhaltungskennzeichnung geeinigt. Auf eine Umsetzung wartet man seitdem vergeblich. 

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