Politik

Fix: Umsatzsteuer für FFP2-Masken entfällt

Vizekanzler Kogler und Finanzminister Blümel informierten über neue Details zu den Corona-Hilfen. Die Umsatzsteuer für die FFP2-Masken entfällt.

Heute Redaktion
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FFP2-Masken sind ab 25. Jänner in Öffis und Supermärkten Pflicht.
FFP2-Masken sind ab 25. Jänner in Öffis und Supermärkten Pflicht.
Frank Hoermann / dpa Picture Alliance / picturedesk.com

Im Pressefoyer nach dem Ministerrat gaben Werner Kogler und Gernot Blümel bekannt, dass die Wirtschaftshilfen verlängert und erweitert werden. Sie sollen für den ganzen Zeitraum der Pandemie mehr Planungssicherheit bieten.

Es gehe darum, Unternehmen, die unverschuldet in die Krise geschlittert sind, abzusichern. Mehr als 31 Milliarden Euro seien bereits ausbezahlt oder zugesichert worden. Der Ausfallsbonus helfe laut dem Vizekanzler gerade den kleineren und mittleren Betrieben in Österreich.

Der Härtefallfonds sei gut angenommen worden. 940 Millionen wurden bereits für 211.000 Personen ausgezahlt, erklärte Blümel. Fix ist auch, dass die Umsatzsteuer auf FFP2-Masken entfällt. Auch weitere Pauschalen wie die Befreiung der Steuer für die Herstellung von Desinfektionsmittel wurden verlängert.

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