Politik

Fix! Jetzt kriegst auch du deinen 500-Euro-Bonus

Ab Montag wird eine neue Welle an 500-Euro-Boni ausgezahlt. Das Geld sollen nun auch jene bekommen, die bisher um diesen Bonus umgefallen sind.

Die Entlastung durch den neuen Geldbonus beträgt im Schnitt 500 Euro.
Die Entlastung durch den neuen Geldbonus beträgt im Schnitt 500 Euro.
Getty Images/iStockphoto

Viele Menschen in Österreich ärgern sich bis heute, dass sie um die im Dezember 2022 eingeführte Strompreisbremse umgefallen sind. Warum? Bei den Betroffenen handelt es sich um viele Gewerbetreibende, deren Hauptwohnsitz gleichzeitig der Sitz ihres Betriebs ist. Dadurch bezogen die Betroffenen über ihren Stromzähler einerseits die eigene Haushaltsenergie, andererseits aber auch ihren für den Betrieb benötigten Strom, der auf das Lastprofil "Gewerbe" läuft. Mit den Regelungen der sogenannten Stromkostenzuschussgesetzesnovelle waren sie jedoch außen vor.

Genau deswegen wurde eben eine Novelle zum Stromkostenzuschussgesetz beschlossen. Die Strompreisbremse landet damit ab Juni auch auf dem Konto von Gewerbetreibenden. Geöffnet wird der Stromkostenzuschuss für diese weitere Gruppe an Personen bereits am Montag. Ab dann können die betroffenen Gewerbetreibenden einen Antrag auf Gewährung der Stromkostenbremse stellen. Die Entlastung beträgt im Schnitt 500 Euro. Anträge können ab 17. April bis spätestens 31. Mai 2023 online unter www.stromkostenbremse.gv.at/lufg/antrag gestellt werden.

Die Details der Strompreisbremse

Wenn die Voraussetzungen für die Gewährung der Stromkostenbremse erfüllt sind und der Antrag bewilligt wird, wird der Zuschuss ab dem 1. Juni 2023 automatisch auf der Stromrechnung für die nächsten 19 Monate berücksichtigt. Haushalte mit mehr als drei Personen, die an derselben Adresse gemeldet sind, erhalten außerdem Zuschläge pro Person, für die kein separater Antrag nötig ist.

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    Weingartner-Foto / picturedesk.com

    Eine Doppelförderung durch die Stromkostenbremse für Privatpersonen und die Stromkostenbremse für Gewerbetreibende mit nur einem Stromzähler nach dem SKZG wird ebenso ausgeschlossen wie eine zusätzliche Förderung durch den Energiekostenzuschuss oder durch das Pauschalmodell für Kleinunternehmen.

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