Klage bringt 7.480 Euro

Fieser Chef kündigt Lehrling kurz vor Abschluss

Ein Lehrling aus dem Burgenland erhält nach seiner Entlassung 7.480 Euro an Kündigungsentschädigung. Die Kündigung sei nicht gerechtfertigt gewesen.

Wien Heute
Fieser Chef kündigt Lehrling kurz vor Abschluss
20-jährige war im letzten Lehrjahr seiner Ausbildung zum Kraftfahrzeugtechniker.
Getty Images (Symbolbild) 

Der 20-jährige war im letzten Lehrjahr seiner Ausbildung zum Kraftfahrzeugtechniker. Kurz vor dem Abschluss wurde er dann jedoch völlig unerwartet entlassen. Der Vorwurf: Er habe grobe Fehler begangen und dadurch seine Pflichten aus dem Lehrvertrag verletzt. 

Das wollte der junge Mann nicht auf sich sitzen lassen und wandte sich umgehend an die Arbeiterkammer. Denn wenn die Entlassung ungerechtfertigt ist, gibt es Anspruch auf Kündigungsentschädigung, weiß AK-Expertin Jeanine Szalay.

Firma wollte nicht zahlen

Anfangs sah es noch nicht nach Erfolg aus. Trotz Einsatz der Arbeiterkammer weigerte sich der Vorgesetzte weiterhin, die Entschädigung zu zahlen. Es folgte eine Klage vor Gericht, bei der schließlich ein Vergleich erzielt wurde. Denn: Die Entlassung war ungerechtfertigt.

Lehrling bekommt 7.480 Euro

Der Chef muss dem ehemaligen Mitarbeiter nun insgesamt 7.480 Euro zahlen. Ein Lehrverhältnis kann laut Expertin übrigens nur aus bestimmten Gründen vorzeitig beendet werden. Dazu gehören etwa Pflichtenverletzungen des Lehrlings, unbefugtes Verlassen des Lehrplatzes oder Diebstahl. Oft gäbe es jedoch unberechtigte Entlassungen, so Szalay. Sie rät Jugendlichen deshalb, sich im Zweifel an die Arbeiterkammer zu wenden. 

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    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Lehrling aus dem Burgenland hat nach einer unrechtmäßigen Entlassung eine Kündigungsentschädigung von 7.480 Euro erhalten
    • Der 20-jährige wurde kurz vor Abschluss seiner Ausbildung zum Kraftfahrzeugtechniker entlassen und nachdem sich die Arbeiterkammer eingesetzt hatte, wurde ein Vergleich erzielt, da die Entlassung als ungerechtfertigt befunden wurde
    • Die AK-Expertin empfiehlt Jugendlichen, sich im Falle einer unangemessenen Entlassung an die Arbeiterkammer zu wenden
    red
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