Illegales Arbeiten
AK enthüllt – Firma gönnte Arbeiter keine Freizeit
Der arme Mann: Eine Firma ließ den Lagerarbeiter immer wieder illegal am Wochenende schuften. Die AK verhalf ihm schließlich zu seinem Recht.
Mehr als sieben Jahre war der Oberösterreicher aus dem Bezirk Eferding bei dem Betrieb beschäftigt. Das Unternehmen, das sich mit Güterbeförderung befasst, und der Arbeitnehmer trennten sich schließlich einvernehmlich.
Danach wandte sich der Mann an die Arbeiterkammer, um seine Lohnabrechnungen kontrollieren zu lassen. Die böse Überraschung: Ein Jurist stellte fest, dass der Betroffene regelmäßig während seiner Wochenendruhe schuften musste.
Den dafür gebührenden Anspruch auf bezahlte Ersatzruhe konnte er aber nie konsumieren. Die AK erklärt: In solch einem Fall kommt es normalerweise zu einer Abgeltung der Ruhezeiten – allerdings nur für den Zeitraum der Verjährungsfrist von drei Jahren.
Die Kammer machte die offenen Ansprüche bei der Firma geltend. Diese wollte aber zunächst nicht zahlen. Ihre Argumentation: Der Arbeitnehmer habe eine All-In-Vereinbarung gehabt, damit seien alle Arbeitsstunden abgedeckt.
Die AK stellte klar, dass selbst im diesem Fall die finanzielle Abgeltung der Ersatzruhe nie erfasst sein kann. Bevor es zur Klage kam, bot die Firma dem Mann einen außergerichtlichen Vergleich an. Der Arbeiter stimmte diesem zu und erhielt 5.000 Euro brutto.
Laut Arbeiterkammer wären alleine in den drei Jahren der Verjährungsfrist mehr als 540 Ersatzruhestunden im Wert von 8.000 Euro entstanden. Etwaige offene Stunden aus den vier Beschäftigungsjahren zuvor konnten nicht mehr berücksichtigt werden.
Frau pflegt krankes Kind, fliegt raus
Diese Herzlosigkeit erschüttert: Eine Frau, die sich um ihr krankes Kind kümmern muss, wurde doppelt bestraft. Ihre Firma warf sie raus.
Die Beschäftigte wandte sich an die AK. Die Experten intervenierten beim Unternehmen gegen die Diskriminierung. Die Leitung behauptete, es habe für die Kündigung andere Gründe gegeben. Die Kammer ließ aber nicht locker, man einigte sich schließlich auf einen Vergleich.