Klage bringt 7.480 Euro
Fieser Chef kündigt Lehrling kurz vor Abschluss
Ein Lehrling aus dem Burgenland erhält nach seiner Entlassung 7.480 Euro an Kündigungsentschädigung. Die Kündigung sei nicht gerechtfertigt gewesen.
Der 20-jährige war im letzten Lehrjahr seiner Ausbildung zum Kraftfahrzeugtechniker. Kurz vor dem Abschluss wurde er dann jedoch völlig unerwartet entlassen. Der Vorwurf: Er habe grobe Fehler begangen und dadurch seine Pflichten aus dem Lehrvertrag verletzt.
Das wollte der junge Mann nicht auf sich sitzen lassen und wandte sich umgehend an die Arbeiterkammer. Denn wenn die Entlassung ungerechtfertigt ist, gibt es Anspruch auf Kündigungsentschädigung, weiß AK-Expertin Jeanine Szalay.
Firma wollte nicht zahlen
Anfangs sah es noch nicht nach Erfolg aus. Trotz Einsatz der Arbeiterkammer weigerte sich der Vorgesetzte weiterhin, die Entschädigung zu zahlen. Es folgte eine Klage vor Gericht, bei der schließlich ein Vergleich erzielt wurde. Denn: Die Entlassung war ungerechtfertigt.
Lehrling bekommt 7.480 Euro
Der Chef muss dem ehemaligen Mitarbeiter nun insgesamt 7.480 Euro zahlen. Ein Lehrverhältnis kann laut Expertin übrigens nur aus bestimmten Gründen vorzeitig beendet werden. Dazu gehören etwa Pflichtenverletzungen des Lehrlings, unbefugtes Verlassen des Lehrplatzes oder Diebstahl. Oft gäbe es jedoch unberechtigte Entlassungen, so Szalay. Sie rät Jugendlichen deshalb, sich im Zweifel an die Arbeiterkammer zu wenden.