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Fiese Parkfalle in Simmering – Anrainer schäumt vor Wut

Strafen-Flut in Wien-Simmering! Ein Anrainer beobachtet tagtäglich, wie dutzende Autofahrer knallhart abgestraft werden. "Heute" weiß, warum.

Robert Cajic
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    Strafen-Falle in der Zippererstraße in Wien-Simmering!
    Strafen-Falle in der Zippererstraße in Wien-Simmering!
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    Zu Wochenbeginn beobachtete "Heute"-Leser Richard* (Name von der Redaktion geändert) nicht nur das Wetter von seinem Fensterbrett aus: Täglich entdeckt der Wiener dutzende Strafzettel auf Fahrzeugen, die in der Zippererstraße in Wien-Simmering parken. Was viele nicht wissen: Die Strafen sind rechtlich vertretbar – "Heute" klärt über die Strafen-Flut auf.

    Anrainer: "Nichts zu verschenken!"

    Richard besitzt selbst ein Auto, doch in der Zippererstraße lässt er schon lange nicht mehr seinen Wagen stehen. Pkws werden hier nämlich regelmäßig abgestraft, obwohl diese – eigentlich tadellos – in einer Parklücke stehen.

    Im "Heute"-Talk schimpfte der Simmeringer über das Vorgehen der Parksheriffs: "Wir müssen für unser Geld hart arbeiten und haben nichts zu verschenken! Wenn es kein Schild mit klaren Verkehrsregeln gibt, ist es unsinnig, so viele Autos abzustrafen!"

    5,20-Meter-Regel treibt Wiener zur Weißglut

    Die Herangehensweise der Parkraumüberwacher erscheint auf den ersten Blick dubios, ist jedoch vertretbar. Obwohl die Zippererstraße nur eine Fahrbahn mit Gegenverkehr hat, müssen mindestens zwei Fahrstreifen frei bleiben. Kurzum: Wenn ein Fahrzeug in einer Parklücke hält, muss die Haltefläche direkt gegenüber frei bleiben – ansonsten wird beinhart abgestraft.

    Das steht in der Straßenverkehrsordnung:
    Nach § 24 Abs. 3 lit. d) ist das Parken außer in den im Abs. 1 angeführten Fällen noch auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr verboten, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleiben.
    Es ist mit der Benützung von Fahrzeugen, die die größte zulässige Breite – das sind 2,60 m – aufweisen, zu rechnen. Bei zwei Fahrstreifen ergibt sich daher eine freizulassende Fläche von 5,20 m. (Quelle: ÖAMTC)

    Beim Parken des Pkws muss die gegenüberliegende Parkfläche frei bleiben (grün) – sonst kassierst du eine Strafe (rot).
    Beim Parken des Pkws muss die gegenüberliegende Parkfläche frei bleiben (grün) – sonst kassierst du eine Strafe (rot).
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    ÖAMTC-Expertin: "Im Zweifelsfall an Polizei wenden"

    Im Vorjahr kam es aus demselben Grund am Linzer Stadtrand zu einer Strafen-Flut – "Heute" berichtete. Auf Straßen, die in beide Richtungen befahrbar sind, müssen nämlich laut Gesetz 5,20 Meter freibleiben.

    "Das ist sehr viel und das haben viele Leute nicht im Bewusstsein", so ÖAMTC-Juristin Corinna Hotz gegenüber "Heute". Sie betont, es komme immer auf die Situation an, ob auch tatsächlich gestraft werde und rät, sich im Zweifel an den zuständigen Polizei-Posten zu wenden.

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