Einfach abgebrochen
Fehlerhafte Spirale – Frau bekommt 3.550€ Schadenersatz
Die Verhütungsspirale der Firma "Eurogine" weist einige Mängel auf. Auch in Österreich sind Frauen betroffen, ziehen nun nach und nach vor Gericht.
Insgesamt vertritt der Verbraucherschutzverein (VSV) über 2.200 Frauen, die durch die fehlerhaften Spiralen Schaden erlitten haben. Sie werden bei den Gerichtsverfahren in Deutschland und Österreich unterstützt. Dabei gab es kürzlich einen Erfolg in Oberösterreich.
Frauen bisher oft nur wenig vor Gericht zugestanden
"Bis dato konnte unser Einsatz für Schmerzengeld für die Betroffenen als ein Kampf bergauf bezeichnet werden: skandalös niedrige Sachverständigen-Gutachten, die trotz schweren Operationen und Gebärmutterausschabungen nur wenige Stunden an Schmerzen zugestehen und Gerichtsentscheidungen, die trotz Nachweis über die Betroffenheit der Charge der Spirale von einem natürlichen Bruch ausgingen, wogen schwer," erklärt Daniela Holzinger, Obfrau des VSV.
Nun aber ein Erfolg: Eine Klägerin, die vom VSV und der Anwältin Margit Sagel vertreten wird, brachte Klage am Bezirksgericht Grieskirchen (OÖ) ein. Ihre Verhütungsspirale brach nach drei Jahren in der Gebärmutter auseinander. Nachdem sie einige Tage lang ungewöhnliche Unterleibsschmerzen hatte, schied die Frau einen Teil der Spirale aus.
Gebärmutter musste ausgeschabt werden
Das zweite Ärmchen war allerdings in der Gebärmutter verblieben. Die Frau suchte daraufhin ihre Gynäkologin aus. Nach einer Gebärmutterspiegelung wurde ihr im Krankenhaus Wels die Gebärmutter ausgeschabt, um den abgebrochenen Rest der Spirale zu entfernen. Nachdem die Herstellerfirma beim ersten Urteil Berufung eingelegt hatte, ging das Verfahren vor das Landesgericht Wels.
Auch dort entschied man zu Gunsten der Geschädigten. Sie bekam 3.250 Euro an Schmerzensgeld und weitere 300 Euro an Schadenersatz zugesprochen. "Dass das Landesgericht Wels hier die Berufung der Herstellerfirma verworfen hat und das Ersturteil damit rechtskräftig ist, ist eine erfolgreiche Trendwende in den bisherigen Verfahren im Sinne der Betroffenen“, so Anwältin Sagel. Die Schadenersatz-Summe kommt damit zum ersten Mal in die Nähe von deutschen Urteilen, die Geschädigten bereits Summen von 5.000 bis 10.000 Euro zugesprochen hatten.