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Familie mit krankem Kind soll fürs Wenden 720 € zahlen

Ein Wiener Familienvater soll 720 Euro bezahlen, weil er in einer Sackgasse sein Auto wendete. Doch das Geld ist knapp und ein Kind schwer behindert.

Maxim Zdziarski
Andi H. (35) mit seinen beiden Söhnen Simon (5) und Noah (2).
Andi H. (35) mit seinen beiden Söhnen Simon (5) und Noah (2).
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Wie "Heute" bereits berichtete, werden Autofahrer die ihr Fahrzeug in der Franz-Eduard-Matras-Gasse (Donaustadt) wenden, ordentlich zur Kasse gebeten. Am Ende der Sackgasse ist nämlich durch die schmale Bauart so wenig Platz, dass viele ein offenes Grundstück zum Umdrehen verwenden.

Der gesamte Wendevorgang dauert einige Sekunden und diese werden den Autolenkern teuer in Rechnung gestellt – 360 Euro kostet der kurze "Spaß". Die Rechnung selbst stellt eine Anwaltskanzlei aus, die im Namen ihres Mandanten das hohe Vergleichsangebot unterbreitet. Wer den "nachweislichen Schaden" nicht begleicht, der bekommt im Anschluss eine Besitzstörungsklage aufgebrummt.

720 Euro für Wenden in Sackgasse

Am 15. Dezember tappte der zweifache Familienvater Andi H. (35) nichtswissend in die Kostenfalle. Drei Tage später machte er genau den selben Fehler und wendete ein weiteres Mal sein Auto in der Gasse. Als Resultat kam binnen weniger Tage die Besitzstörungsklage mit der Post nach Hause. Um keine weiteren Probleme zu bekommen, zahlte der 35-jährige Wiener 360 Euro ein. Doch nur kurze Zeit später bekam er die Forderung für das zweite Vergehen. Insgesamt sollten also 720 Euro die bereits strapazierte Familienkassa belasten.

"Haben krankes Kind und genug Ausgaben"

"Mein Mann ist seit März in Kurzarbeit. Unser 5-jähriger Sohn Simon leidet an einer seltenen Chromosomenveränderung und ist dadurch schwer behindert. Wir haben schon genug Ausgaben für Simons Reha und sind immer wieder im Minus. Wie sollen wir nun 720 Euro stemmen?", erzählt die verzweifelte Petra (41) im "Heute"-Gespräch. 

In einem ersten Versuch, die Anwaltskanzlei telefonisch zu erreichen, zeigte man laut Petra keinerlei Verständnis für die finanziell prekäre Familiensituation. Erst einen Tag später soll die Kanzlei in einem Telefonat eingelenkt haben. "Man hat uns zugesichert, von der zweiten Besitzstörungsklage abzusehen, da wir die erste bereits eingezahlt haben", zeigt sich die 41-jährige Mutter erleichtert. Dennoch möchte sie andere Autofahrer vor der Kostenfalle in der Donaustadt warnen und wachrütteln.

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