Nach tödlicher Hundeattacke
Fall "Elmo" – Fußfessel für Halterin statt Haft?
Die Besitzerin (38) von Elmo stand vor Gericht, sie bekam 5 Monate unbedingte Haft. Sie muss aber vielleicht keinen einzigen Tag im Gefängnis sitzen.
Am Donnerstag um 12.58 Uhr kam es in Saal 61 des Linzer Landesgerichts im Fall "Elmo" zu einem Blitzurteil. Nach rund 40 Minuten wurde die Angeklagte (38) vom Einzelrichter zu 15 Monaten Freiheitsstrafe, davon 10 Monate bedingt, verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Milderungsgründe waren, dass die Halterin selbst verletzt wurde und sich reuig zeigte.
Im Vorfeld erklärte Philipp Wohlmacher, Anwalt der Verurteilten, dass die 38-Jährige in stationärer psychiatrischer Behandlung sei. Sie habe die Einrichtung für den Prozess verlassen und werde dann wieder dorthin zurückkehren. Eine Frage ist noch offen: Wird die 38-Jährige als Alternative zur Haft eine Fußfessel tragen?
Joggerin stirbt nach Biss von Kampfhund – Kerzen am Unfallort
"Wir haben uns noch nicht entschieden", sagt Wohlmacher im "Heute"-Gespräch. Bis zur Klärung kann es noch dauern. "Das hängt vom Richter ab, wann er uns die Aufforderung zum Haftantritt schickt."
Dann hat die Verurteilte einen Monat Zeit, um einen Antrag auf eine Fußfessel zu stellen. "Ich glaube, dass irgendwann im nächsten Monat klar ist, ob sie eine bekommt", so der Rechtsbeistand.
Wo sind "Cookie" und "Peanut"?
Außerdem ist ebenfalls noch ungeklärt, was mit den anderen, an der Attacke beteiligten Hunden, "Cookie" und "Peanut", passiert. Laut "Heute"-Recherchen befanden sie sich zunächst in einem Tierheim in Mistelbach (Niederösterreich). Wie während des Prozesses bekannt wurde, werden die beiden Vierbeiner derzeit von zwei Personen betreut. Der genaue Aufenthaltsort ist nach wie vor unklar.
Tragödie mit Kampfhund "Elmo"
Bei der tödlichen Hundeattacke wurde die mittlerweile 38-jährige Halterin selbst verletzt, musste wochenlang im Spital behandelt werden. Die Tragödie löste eine hitzige Debatte über Hundehaltung in Oberösterreich aus. Nach dem schlimmen Ereignis kündigte die Politik eine Verschärfung des Gesetzes an.
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Fix ist aber: Die zwei Hunde werden vom Gericht nicht "eingezogen". Das heißt: Die Behörden lassen sie nicht einschläfern, sie dürfen weiterleben. Dafür hat sich der Anwalt der neuen Halter eingesetzt. Die Tiere seien völlig unproblematisch, nicht mehr gefährlich.
"Grob fahrlässige Tötung"
Die Staatsanwaltschaft warf der Beschuldigten wie berichtet vor, ihre Tiere nicht ausreichend unter Kontrolle gehabt zu haben. Darüber hinaus sei sie auch nicht in der Lage gewesen, die Vierbeiner vom Opfer wegzubringen. Der Vorwurf lautete auf "grob fahrlässige Tötung".
Wie berichtet, haben "Elmo" und zwei weitere Hunde am 2. Oktober in der kleinen Ortschaft Sebern bei Naarn (Bez. Perg) eine Joggerin auf einem Feldweg attackiert und totgebissen.