Welt
Exekution eines Behinderten in letzter Sekunde abgeb...
Die umstrittene Hinrichtung eines geistig Behinderten in den USA ist nach Medienangaben in letzter Minute durch zwei Gerichte blockiert worden. Demnach stand der 52-jährige Warren Lee Hill am Dienstagabend (Ortszeit) im Staatsgefängnis Jackson (Bundesstaat Georgia) nur etwa eine halbe Stunde vor dem Gang in die Exekutionskammer, als zwei Berufungsinstanzen eine Aussetzung der Urteilsvollstreckung verfügten.
Die Anwälte des zweimal wegen Mordes verurteilten Hill machen seit Jahren geltend, dass ihr Mandant nur einen Intelligenzquotienten von 70 und die geistigen Fähigkeiten eines 12-Jährigen hat. Damit dürfe er nach geltendem Recht nicht hingerichtet werden. Neben Menschenrechtlern, der führenden Juristenvereinigung der USA und medizinischen Experten hatten sich auch Prominente wie Ex-Präsident Jimmy Carter für eine Verschonung des Delinquenten starkgemacht.
Grausam
Das Oberste Gericht der USA hat Hinrichtungen geistig Behinderter 2002 als "grausame und ungewöhnliche Bestrafung" verboten. Die Kriterien für die Feststellung einer geistigen Behinderung bleiben aber den Bundesstaaten überlassen. Georgia legt dabei die strengsten Maßstäbe an: Es verlangt, dass die Behinderung "zweifelfrei" nachgewiesen werden müsse. Diese Voraussetzung sei im Fall Hill nicht erfüllt, argumentieren die Behörden.
Tatsächlich hatten drei vom Staat angeheuerte Gutachter im Jahr 2000 bescheinigt, dass Hill nicht geistig behindert sei. Sie widerriefen diese Bewertung aber kürzlich - zum Teil mit der Begründung, dass sie den Häftling seinerzeit nur flüchtig untersucht hätten. Hauptsächlich auf dieser Grundlage hatten Hills Anwälte in der vergangenen Woche erneut mehrere Gerichte angerufen, um die Exekution zu stoppen.
Beruhigungsmittel verabreicht
Der Zeitung "Atlanta Journal-Constitution" zufolge war Hill vor dem Hinrichtungstermin am Dienstagabend auf eigenen Wunsch hin bereits ein Beruhigungsmittel verabreicht worden, als die Gerichtsentscheidungen zum Stopp per Telefon eintrafen. Demnach setzte eine Bundesberufungsinstanz in Georgia die Hinrichtung zwecks weiterer Prüfung des Arguments der geistigen Behinderung aus.
Eine weitere staatliche Instanz blockierte die Vollstreckung wegen der Exekutionsmethode. Die Verteidiger Hills und anderer zum Tode verurteilter Häftlinge hatten dem Medienbericht zufolge beanstandet, dass die Giftspritze in Georgia nur noch eine Chemikalie statt bisher drei enthält - und dieser einzelne Stoff ohne irgendeine ärztliche Verschreibung verabreicht werde.
Wegen eines Einspruchs gegen die Hinrichtungsmethode war Hill bereits im Sommer vergangenen Jahres knapp der Hinrichtung entgangen. Er hatte 1986 seine 18-jährige Freundin getötet, dafür eine lebenslange Freiheitsstrafe erhalten und 1990 dann einen Mithäftling erschlagen. Dieser zweite Mord trug ihm die Todesstrafe ein.