Interner Fehler
EVN verwechselt Zähler, will 1.270 Euro Nachzahlung
Ein Niederösterreicher meldete seinen Strom-Zähler ab und bekam eine Gutschrift. Ein halbes Jahr später legte die EVN eine "neue" Schlussrechnung.
Es ist der Alptraum jedes Stromkunden, wenn plötzlich eine heftige Abrechnung ins Haus flattert. Skurril wird es allerdings, wenn es zuvor bereits eine Endabrechnung gegeben hat.
So erging es dem Niederösterreicher Markus T. (53, Name geändert), der kürzlich eine saftige Rechnung der EVN erhielt. Im April war er aus seiner Wohnung in Herzogenburg (Bezirk St. Pölten Land) ausgezogen und hatte seinen Zähler abgemeldet.
Danach erhielt er eine Schlussrechnung und freute sich noch. Denn demnach hatte er noch ein Guthaben von 321,25 Euro, das ihm von der EVN ausbezahlt wurde.
Verbrauch falsch zugeordnet
Mitte November dann der Schock: Eine neue Schlussrechnung flatterte ins Haus, die EVN will plötzlich über 1.200 Euro vom 53-Jährigen. "Ich war in der Zwischenzeit auf Arbeitssuche, habe mich vor vier Wochen selbstständig gemacht", erzählt Markus gegenüber "Heute". Die Nachzahlung stelle ihn nun vor große finanzielle Herausforderungen.
"Ich habe gleich bei der Hotline angerufen. Die haben mich aber eher abgewimmelt und gesagt, ich soll ein Mail schicken", so der 53-Jährige. Er hakte nach und erfuhr von der Hotline-Mitarbeiterin, dass es eine Verwechslung bei den Zählern gegeben hatte.
Der Verbrauch wurde zunächst falsch zugeordnet, doch damit nicht genug: "Sie hat mir gesagt, dass es intern zu mehreren Berechnungsfehlern gekommen ist". Erfahren habe er das erst, nachdem die hohe Rechnung in seinem Postkasten gelandet war.
Kulanzlösung abgelehnt
Auf das Telefonat folgte ein reger Mailaustausch zwischen dem Niederösterreicher und der EVN. Mehrfach bat er um eine Kulanzlösung, da der Fehler nicht von ihm ausgegangen war und der Netzbetreiber ihn bis zur Rechnung mit keinem Wort über die falsche Zuordnung informiert hatte.
"Hätte man mir das gesagt, würde das alles ganz anders aussehen. Jetzt ist das wohl das Ende meines Unternehmens", erklärt Markus. "So kann ich meinen Gewerbeschein gleich wieder zurückgeben und mich beim AMS melden", zeigt sich Markus frustriert.
Eine Kulanzlösung lehnte die EVN mehrfach ab, bot stattdessen eine Ratenlösung an und verwies an die Netz NÖ, die sich zu 100 Prozent im Eigentum der EVN befindet.
Kommunikation "mangelhaft"
Der Niederösterreicher zeigt sich verärgert über die Art und Weise, wie mit ihm als Kunden umgegangen wurde. "Ich habe immer alle Rechnungen beglichen und auch den Zähler korrekt abgemeldet. Die EVN spielt ein Versteckspiel", so Markus.
"Heute" fragte bei EVN und Netz NÖ nach. Stefan Zach, Pressesprecher der EVN erklärt daraufhin: "Unsere Kommunikation mit dem Kunden war mangelhaft, dafür wollen wir uns auch entschuldigen". Aus Kulanzgründen wolle man dem Kunden nun doch wenigstens 200 Euro von der offenen Forderung nachlassen. Aber: "Der Verbrauch lässt sich hier eindeutig zuordnen".
Die verbleibenden 1.000 Euro, die sich aus falsch ausbezahltem Guthaben und korrigiertem Verbrauch zusammensetzen, müsse der Niederösterreicher aber dennoch zahlen: "Das ist das Ende für meinen Betrieb", ist Markus T. enttäuscht.
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Auf den Punkt gebracht
- Ein Niederösterreicher erhielt nach dem Abmelden seines Stromzählers zunächst eine Gutschrift, doch ein halbes Jahr später forderte die EVN eine Nachzahlung von über 1.200 Euro aufgrund eines internen Fehlers bei der Zählerzuordnung.
- Trotz mehrfacher Bitten um eine Kulanzlösung lehnte die EVN ab und bot lediglich eine Ratenzahlung an, was den Betroffenen in große finanzielle Schwierigkeiten bringt und möglicherweise das Ende seines neu gegründeten Unternehmens bedeutet.