Stromrechnung
Preiserhöhungen – EVN wegen mangelnder Info angezeigt
Kunden seien nicht rechtzeitig vor der Preiserhöhung über diese in Kenntnis gesetzt worden, so der VSV. Die EVN weist die Vorwürfe zurück.
Im Herbst 2022 erhöhte der niederösterreichische Landesenergieversorger EVN seine Preise für seine Bestandskunden für Strom und Gas um bis zu 500 Prozent, kritisiert der Verbraucherschutzverein (VSV) in einer Aussendung.
Entgegen gesetzlichen Bestimmungen (§ 80 Abs 2a ElWOG und § 125 (2) GWG), sowie der Erfordernisse aus EVN-eigenen Informations- und Preisblättern, "wurden die Privat- und Firmenkunden jedoch nicht rechtzeitig vor der Preiserhöhung über diese in Kenntnis gesetzt. Dadurch war es den Kunden nicht möglich, ihr Sonderkündigungsrecht bzw. ihr Recht auf Widerspruch wahrzunehmen und zu günstigeren Lieferanten zu wechseln".
Mehrere Hunderttausend Kunden
Erst als rund 800.000 Strom- und 280.000 Gaskunden der EVN in ihrer Jahresabrechnung mit teils horrenden Nachzahlungen konfrontiert worden seien, erfolgte laut VSV auch indirekt die Information der Kunden über die Preiserhöhungen.
"Auch wenn man es in der Chefetage der EVN nicht glauben mag: 4.000 bis 8.000 Euro Nachzahlung auf der Energierechnung, das können sich weder Privathaushalte noch die von uns ebenfalls vertretenen KUMs einfach so leisten. Entscheidend ist aber, dass die EVN ihren gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Möglicherweise hat man es sogar bewusst unterlassen, die Kunden zu informieren, um einen Wechsel zu günstigeren Anbietern zu verhindern" so VSV-Obfrau Daniela Holzinger.
Strafanzeige bei der WKStA erstattet
Der Verbraucherschutzverein erstattete deshalb Strafanzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
"Betroffene EVN-Kunden (Privathaushalte, sowie Klein- und Mittelbetriebe) können sich jederzeit beim Verbraucherschutzverein melden. Der VSV unterstützt Betroffene bei Feststellungsklagen, dass die Preiserhöhung unzulässig ist", so der VSV.
Die EVN weist indes alle Vorwürfe zurück. Kunden seien kontaktiert worden, wie sie über Preisänderungen informiert werden wollen. Doch einige hätten dies nicht getan, so EVN-Sprecher Stefan Zach.
"Der Tarif, um den es hier ging, war an die Entwicklung des Österreichischen Strom- bzw. Gaspreisindex gekoppelt und wurde einmal pro Jahr nach oben oder unten angepasst. Aufgrund der Verwerfungen auf den Großhandelsmärkten (Corona & Ukraine-Krieg) kam es im besagten Zeitraum zu einem Anstieg der Indexe und dementsprechend auch zu einem Anstieg der Tarife", so Zach in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem "ORF".
EVN-Sprecher: "Völlig haltlos"
Beim Vertragsabschluss seien Kunden auf die zwölfmonatige Preisgarantie und infolge die Preisanpassung hingewiesen worden. "Gleichermaßen wurden sie befragt, ob und in welcher Form sie über die Preisanpassung informiert werden möchten. Die Preisanpassung war also unabhängig von der erfolgten oder nicht erfolgten Preisinformation gültig, da Preisanpassungsmechanismus und -zeitpunkt klar und eindeutig geregelt waren", so Zach. Einer Klage sehe die EVN gelassen entgegen. "Der Vorwurf eines strafrechtswidrigen Handelns ist völlig aus der Luft gegriffen. Betrug setzt den Vorsatz voraus, sich unrechtmäßig zu bereichern. Eine Unterstellung eines solchen Vorsatzes ist völlig haltlos", so Zach.