Aberkennungsverfahren
Erste Syrer bekamen Post – jetzt geht es ganz schnell
Innenminister Gerhard Karner hat eine Liste für Abschiebungen von geflüchteten Syrern erstellen lassen – die ersten Briefe wurden bereits verschickt.
Tausende Syrer hatten Anfang Dezember den Sturz des syrischen Assad-Regimes mit "Allahu Akbar"-Rufen in der Bundeshauptstadt gefeiert – und damit für heftige politische Reaktionen im ganzen Land gesorgt.
Nur kurze Zeit später wurde dann Innenminister Gerhard Karner von Bundeskanzler Karl Nehammer – beide ÖVP – persönlich damit beauftragt, sämtliche Asylanträge syrischer Staatsbürger sowie deren Anträge auf Familiennachzug auszusetzen und alle Schutzgewährungen für Syrer zu überprüfen.
"Geordnetes Rückführungsprogramm"
Es gelte nun, ein "geordnetes Rückführungs- und Abschiebungsprogramm" auszuarbeiten, wie Karner vor wenigen Tagen im Nationalrat erklärte. Dieses werde schrittweise erfolgen, wobei zunächst jene unterstützt werden sollen, die freiwillig nach Syrien zurückkehren wollen - etwa mit der Organisation von Flügen.
Für diese Möglichkeit werde man auch "massiv in der syrischen Community werben". Parallel dazu werde eine Liste für zwangsweise Rückführungen vorbereitet, die dann zum Einsatz komme, wenn sich die "verworrene" Lage in Syrien kläre. Diese Liste werde so priorisiert, dass Straftäter sowie jene, die nicht bereit seien, sich zu integrieren oder zu arbeiten, zuerst abgeschoben werden sollen, so Karner.
Verfahren eingeleitet
Und wie das Nachrichtenmagazin Profil am Donnerstag berichtet, haben die ersten Syrer in Österreich bereits Post vom Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen (BFA) erhalten. Das Schreiben, das dem Profil vorliegt, beinhalte zwar noch nicht die tatsächliche Aberkennung, würde aber das Verfahren dazu einleiten.
In dem Brief werden die betreffenden Personen – es handelt sich um jene Syrer, die weniger als fünf Jahre in Österreich leben – also über das beginnende Verfahren informiert. Außerdem werden sie darin zu einer neuerlichen Einvernahme bei den Asyl-Behörden eingeladen, heißt es in dem Nachrichtenmagazin weiter.
Wörtlich heißt es in dem Brief (siehe oben): "Gem. §7 Absatz 1 Ziffer 2 ist einem Fremden von Amts wegen der Status des Asylberechtigten abzuerkennen, wenn einer der in Art.1 Abschnitt c der Genfer Flüchtlingskonvention angeführten Beendigungsgründe eingetreten ist. In Ihrem Fall haben sich die Umstände im Herkunftsland geändert. Durch den Sturz des syr. Regimes im Herkunftsland haben sie keine politische Verfolgung mehr zu befürchten."
"Entscheidung erfolgt unverzüglich"
Bei ihrer neuerlichen Einvernahme bei den Asyl-Behörden können die betreffenden Syrer laut "Profil" nun Gründe nennen, warum sie sich dennoch als schutzwürdig erachten. Zudem könnten sie auch vorweisen, dass sie gut integriert sind, Kinder in der Schule haben und sich selbst erhalten können, heißt es weiter.
Das Innenministerium hat gegenüber dem "Profil" bestätigt, dass die ersten Briefe bereits versendet wurden. Die betreffenden Personen würden nun die Möglichkeit haben, Stellung zu beziehen, so das Ministerium. "Sobald eine fundierte Entscheidungsgrundlage vorliegt, erfolgt die Entscheidung in diesen Fällen unverzüglich", teilte das BFA dem "Profil" mit.
Lage in Syrien unübersichtlich
Die Lage in Syrien ist seit dem Sturz des Assad-Regimes nach wie vor unklar und unübersichtlich. Erst Mitte letzter Woche hatte Gernot Maier, Direktor des Bundesamts für Asyl und Fremdenwesen (BFA) auf der Plattform LinkedIn erklärt: "Auf Grund der aktuell sehr volatilen Lage ist es gegenwärtig auch nicht möglich, Rückkehrentscheidungen nach Syrien zu treffen."
Umso überraschender sei es laut "Profil", dass diese Briefe nun so schnell ausgeschickt worden seien.
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Auf den Punkt gebracht
- Innenminister Gerhard Karner hat eine Liste für die Abschiebung von geflüchteten Syrern erstellen lassen, und die ersten Briefe wurden bereits verschickt.
- Diese Briefe leiten das Verfahren zur Aberkennung des Asylstatus ein, da sich die Umstände im Herkunftsland geändert haben sollen, und die betroffenen Syrer werden zu einer neuerlichen Einvernahme bei den Asyl-Behörden eingeladen.