114 km/h am Wiener Gürtel
Erste Raser-Abnahme – dieses Auto krallte sich Polizei
Am Hernalser Gürtel machte Sonntag ein Raser auf sich aufmerksam, nun ist er seinen Schein und Auto los. Erstmals kassierte die Polizei einen Pkw ein.
Dichtes Auffahren an andere Fahrzeuge, abrupte Fahrstreifenwechsel, überhöhte Geschwindigkeit: Für einen Autofahrer endete eine Spritztour über den Hernalser Gürtel in Wien am Sonntag gegen 22.30 Uhr mit dem Verlust des Führerscheins UND seines Autos – mehr dazu hier. "Heute" enthüllt nun den ersten polizeilich abgenommenen Raser-Wagen.
Auto könnte noch zu Fahrer zurück
Bei dem beschlagnahmten Fahrzeug handelt es sich um einen VW Scirocco. Dieser bleibt jetzt vorerst 14 Tage bei der Wiener Polizei, danach gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird der Volkswagen behördlich beschlagnahmt, dann könnte das Fahrzeug sogar versteigert werden.
Eine weitere Option ist die Rückgabe des Autos an den ursprünglichen Besitzer. Wie es in dieser Causa weitergeht, werden die kommenden Tage zeigen. Bis dahin steht der VW in Wien-Simmering.
Raserei – in diesem Fall ist das Auto weg
Erst Anfang März trat die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. In der Gesetzesänderung heißt es, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und danach auch versteigert werden kann.
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Für Wiederholungstäter darf die Polizei bereits bei mehr als 60 km/h in der Stadt eingreifen und den Wagen an sich reißen – dem Lenker des VW Scirocco ist genau das passiert.
Fährt der Raser ein Fahrzeug, das nicht ihm selbst gehört, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Autos an Ort und Stelle für maximal 14 Tage, also zwei Wochen, vorläufig zu beschlagnahmen. Dazu kommt ein Führerscheineintrag für ein lebenslanges Lenkverbot für dieses Fahrzeug.
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Auf den Punkt gebracht
- Ein Raser auf dem Wiener Gürtel wurde am Sonntagabend von der Polizei gestoppt und verlor seinen Führerschein sowie sein Auto, einen VW Scirocco, gemäß der neuen Straßenverkehrsordnung
- Das Fahrzeug bleibt vorerst 14 Tage bei der Polizei, bevor es entweder versteigert oder an den Besitzer zurückgegeben wird
- Die Novelle der Straßenverkehrsordnung erlaubt es der Polizei, bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 80 km/h im Ortsgebiet das Fahrzeug zu beschlagnahmen und gegebenenfalls zu versteigern